Prozess um Brandanschlag auf FPNÖ und Terrorvorwürfe nächsten Montag

NIEDERÖSTERREICH: BRAND IN FPÖ-LANDESGESCHÄFTSSTELLE IN ST. PÖLTEN
Zweieinhalb Jahre nach der ersten Verhandlung wegen eines Angriffs auf die blaue Landesgeschäftsstelle ist nun ein Komplize angeklagt.

Der Brandanschlag auf die Landesgeschäftsstelle der FPÖ Niederösterreich 2019 steht kommende Woche erneut im Zentrum eines Prozesses in St. Pölten. Nach einem nicht rechtskräftigen Schuldspruch 2020 für einen damals 21-Jährigen muss sich am Montag ein mutmaßlicher Komplize vor Gericht verantworten. Ein DNA-Treffer führte zu dem Mann. Der Beschuldigte (Jahrgang 1993) ist auch wegen Terrorismus-Vorwürfen angeklagt. Er soll mit dem Bau eines Sprengsatzes begonnen haben.

In Zusammenhang mit dem Vorfall in St. Pölten in den frühen Morgenstunden des 12. August 2019 wird dem Beschuldigten versuchte Brandstiftung angelastet. Die Tat war von einer Überwachungskamera aufgezeichnet worden. Der Mann soll gemeinsam mit drei Komplizen agiert haben.

Einem davon wurde bereits der Prozess gemacht. Der Afghane wurde kurz nach dem Anschlag festgenommen, nachdem er ein Wiener Krankenhaus wegen einer Brandverletzung aufgesucht hatte. Er erhielt im Oktober 2020 nicht rechtskräftig dreieinhalb Jahre Haft, zudem wurde eine zuvor bedingt verhängte Freiheitsstrafe im Ausmaß von sieben Monaten widerrufen.

Weitere Verdächtige neben den beiden konnten bisher nicht ausgeforscht werden, sagte Leopold Bien, Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten, am Mittwoch auf Anfrage.

Vorwurf der terroristischen Vereinigung

Weiters muss sich der Angeklagte kommenden Montag wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation verantworten. Er soll sich bis zu seiner Festnahme am 11. November 2021 an der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) beteiligt haben. In Sozialen Medien soll der Mann laut Staatsanwaltschaft seine Bereitschaft bekundet haben, einen improvisierten Sprengsatz zu bauen und diesen für einen Terroranschlag zu verwenden. Der Verdächtige dürfte bereits Gegenstände für eine Bombe beschafft und mit dem Bau begonnen haben. Im Fall eines Schuldspruchs drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Für die Schöffenverhandlung gelten besondere Sicherheitsvorkehrungen. Filmen und Fotografieren ist im gesamten Gerichtsgebäude verboten. Medienvertreter müssen sich akkreditieren.

Kommentare