Spitalsärztin starb bei Unfall in NÖ: Haftstrafe für Alko-Lenker
Der Waldviertler nach der Urteilsverkündung.
Es gibt eine Aufnahme, die Susanne H. (Name geändert) im Kreis ihrer Kolleginnen zeigt. Sie lächeln in die Kamera. H. ist zu diesem Zeitpunkt Teil eines Teams am Universitätsklinikum St. Pölten, das sich unter anderem dem Kampf gegen Gebärmutterhalskrebs verschrieben hat.
Nur wenige Tage nach diesem Foto ist H. tot. Sie kommt bei einem Unfall in Pressbaum im Bezirk St. Pölten ums Leben, der sich am 17. November 2025 ereignet hat. Jener Mann, der Schuld an ihrem Tod tragen soll, musste sich am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten.
Die zweifache Mutter war an jenem Montagmorgen im November mit ihrem Fahrrad auf der B44 in Pressbaum unterwegs. Zeugen berichteten, dass es nieselte und noch dunkel war. Trotzdem soll H. gut sichtbar gewesen sein. Sie trug eine Warnweste, auch auf ihrem Helm sollen sich Reflektoren befunden haben.
Schwerste innere Verletzungen
Als die Ärztin nach links abbiegen wollte, wurde sie von einem Kastenwagen touchiert, der zuvor hinter ihr gefahren war. H. hatte keine Chance: Sie stürzte zu Boden und wurde von einem anderen Auto erfasst. Ein Gutachter berichtete bei dem Prozess am Donnerstag, dass das Unfallopfer unter dem Wagen verkeilt wurde und dabei schwerste Verletzungen erlitt. Lange kämpften die Rettungskräfte um das Leben der Frau – vergebens.
Am Steuer des Kastenwagens saß ein 57-jähriger Waldviertler. Er gab bei der Verhandlung zu Protokoll, dass er die Radfahrerin nicht gesehen habe. „Ich war zur falschen Zeit am falschen Ort“, sagte er leise.
Ein Alkotest ergab bei dem 57-Jährigen, den der Richter im Laufe des Prozesses als „sehr einfach gestrickt“ bezeichnete, einen Wert von etwas mehr als 0,5 Promille. Allerdings war der Lieferant vor dem Unfall bereits mehrere Stunden unterwegs. Die Schlussfolgerung des Richters: Der Angeklagte hatte das Fahrzeug in Betrieb genommen, als er rund 0,9 Promille Alkohol im Blut hatte. Und: Er hätte noch ausweichen können, weil ein Gutachter berechnete, dass der Lenker fast vier Sekunden Zeit für eine Reaktion gehabt hätte.
Trauergeld an die Hinterbliebenen
Der Niederösterreicher, der sich dem Verfahren ohne Anwalt stellte, will das allerdings nicht so recht glauben. „Ich habe mit Freunden zwei, drei Bier getrunken, bin dann schlafen gegangen und habe danach zu arbeiten begonnen.“ Für den Gutachter waren diese Aussagen allerdings nicht plausibel.
Das Urteil: 14 Monate Haft, vier davon muss er tatsächlich im Gefängnis verbringen. Außerdem muss er 17.500 Euro Trauergeld an die Hinterbliebenen zahlen. „Ich habe kein Geld“, sagte der Angeklagte und meldete volle Berufung an. Das machte auch der Staatsanwalt, dem die Strafhöhe zu gering erschien. Deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig.
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