Polizei-Schummelei auf der A1: „Da hat man eine drübergekriegt“
Polizist wurde rechtskräftig verurteilt.
So manchem gestoppten Raser dürfte es seltsam vorgekommen sein, wie die Amtshandlung durch Autobahnpolizisten im Mostviertel im Jahr 2024 durchgeführt wurde.
Obwohl deutlich zu schnell unterwegs, kamen sie ohne Anzeige an die Bezirkshauptmannschaft davon – ausgestellt wurden lediglich Organstrafmandate, diese dafür aber gleich in mehrfacher Ausführung.
Mittlerweile ist klar, dass auf einer Polizeidienststelle an der Westautobahn diese Schummelei System hatte. Erst vor ein paar Tagen wurde deshalb ein Beamter am Landesgericht St. Pölten zu einer bedingten Haftstrafe in der Dauer von zehn Monaten verurteilt, am Donnerstag wurde dem nächsten Autobahnpolizisten der Prozess gemacht.
Stricherlliste
Wie auch sein Kollege hatte sich der angeklagte 56-Jährige nicht persönlich bereichert, vielmehr ging es darum, nicht ins Visier des Dienststellenchefs zu geraten. Denn dieser soll eine Stricherlliste geführt haben, wie viele Organstrafmandate seine Mitarbeiter pro Monat ablieferten. War man unter einem bestimmten Wert, so erzählt es der Angeklagte am Donnerstag, wurde man zu einem Gespräch zitiert. „Da hat man dann eine drübergekriegt“, berichtet der Beamte.
Sein Chef wiederum, der wegen seiner mehr als fragwürdigen Mitarbeiterführung ein Disziplinverfahren am Hals hat, habe dann bei sogenannten Kommandantenbesprechungen mit den vielen Schnellfahrerstrafen glänzen können.
Angenehmer Nebenaspekt der Trickserei war aber auch der Umstand, dass die beschuldigten Polizisten – es sind insgesamt drei, ein weiterer wird sich noch vor Gericht verantworten müssen – mehr Zeit für Plaudereien hatten. Laut Staatsanwältin habe man gerne einmal auf der Dienststelle ein Bier getrunken.
Der 56-Jährige, der mittlerweile auf einer anderen Dienststelle arbeitet, zeigte sich in dem Verfahren voll geständig. Das rechtskräftige Urteil: zehn Monate bedingte Haft, die Probezeit beträgt drei Jahre. Damit darf der Niederösterreicher auch weiterhin im Polizeidienst tätig bleiben.
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