Falsche Organmandate: Bedingte Haft für Polizisten in St. Pölten

53-Jähriger hatte sich schuldig bekannt - Urteil bereits rechtskräftig
Ein Polizist misst mit einer Radarpistole die Geschwindigkeit.

Weil er im Mostviertel als Polizist bei Verkehrskontrollen in zumindest zehn Fällen falsche Organmandate ausgestellt hat, ist ein 53-Jähriger am Montag am Landesgericht St. Pölten zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Schuldspruch wegen Amtsmissbrauchs ist bereits rechtskräftig. Dem Angeklagten ging es laut Staatsanwaltschaft "um Arbeitsersparnis". Selbst bereichert hatte sich der Beamte durch sein illegales Vorgehen nicht.

Zu den angeklagten Vorfällen bei Verkehrskontrollen kam es laut Staatsanwältin im Jahr 2024. Der Beschuldigte habe Organmandate in Fällen ausgestellt, wo aufgrund der Höhe der Überschreitung der Maximalgeschwindigkeit eine verpflichtende Anzeige an die Bezirkshauptmannschaft nötig gewesen wäre. Diese Strafzettel seien "dann auch noch falsch gewesen", konstatierte die Vertreterin der Anklagebehörde. Ausgestellt wurden demnach mehrere Organmandate für einen einzigen Sachverhalt, zudem seien auch Delikte erfunden worden. Vermerkt wurden etwa Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot oder die Einhaltung eines zu geringen Abstands zu einem anderen Fahrzeug - Vorgänge, die so nie stattgefunden haben.

Statt einer Anzeige seien vom 53-Jährigen dann mehrere Strafzettel ausgehändigt worden, skizzierte die Staatsanwältin. Zehn betroffene Lenker wurden ausgeforscht und einvernommen, aber: "Man weiß nicht, wie oft das gemacht wurde." Gegangen sei es letztlich "um Arbeitsersparnis". Der Vorgesetzte des Angeklagten, gegen den ebenfalls ein Verfahren läuft, soll zudem Druck in Richtung der Ausstellung von Organmandaten gemacht haben, dahingehend dürfte auch ein internes Punktesystem etabliert worden sein.

Angeklagter: "Es tut mir leid, dass ich das gemacht habe"

Der 53-Jährige zeigte sich vollumfänglich geständig: "Es tut mir leid, dass ich das gemacht habe." Er wolle nunmehr im Innendienst tätig sein und um eine Versetzung ansuchen, kündigte der Beschuldigte an. Weitere Ausführungen machte er im Schöffenverfahren nicht.

"Natürlich ist ihm klar, das geht so nicht, Punkt, aus, fertig", betonte Verteidiger Nikolaus Rast. Der Anwalt verwies darauf, dass sein Mandant seit 27 Jahren bei der Polizei tätig und unbescholten sei. Generell kam es bei der Ausstellung der falschen Organmandate auch zu keiner Bereicherung des Angeklagten: "Es wurde alles abgeführt", in Summe habe auch keiner der Betroffenen mehr bezahlt, als es ohnehin sein hätte müssen.

Für den vorsitzenden Richter hatte das Vorgehen des Polizisten jedenfalls "System". Die Tatwiederholungen wurden bei der Strafbemessung auch als erschwerend erachtet. Als mildernd galten der bisher ordentliche Lebenswandel und das Geständnis des 53-Jährigen.

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