Urteil in NÖ: Tesla schützt nicht vor Waffenentzug
Nicht sicher? Die Pistole lag im Handschuhfach des Tesla.
Ein Mann aus Niederösterreich hat seine Waffenbesitzkarte verloren – wegen einer Pistole, die er stundenlang im Handschuhfach seines Autos liegen ließ. Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich bestätigte nun die Entscheidung der Behörde: Wer eine Schusswaffe im Auto zurücklässt, verwahrt sie nicht ausreichend sicher.
Der Vorfall ereignete sich im April 2024: Nach einem Schießtraining auf einem Stand legte der Mann seine Walther PDP – ungeladen, aber mit Magazin und Patronen – in das Handschuhfach seines Tesla. Zunächst stellte er das Auto in einer verschlossenen Garage ab.
Waffen blieb stundenlang im Handschuhfach
Später fuhr er damit weiter, besuchte eine Messe, erledigte landwirtschaftliche Arbeiten und nahm schließlich an einer Grillfeier teil. Die Pistole blieb die ganze Zeit im Handschuhfach – insgesamt über sechs Stunden.
Anzeige
Während der Grillfeier erhielt der Mann einen Anruf der Polizei: Seine Ex-Freundin hatte eine Anzeige erstattet, weshalb Beamte eine Amtshandlung an seinem Wohnort durchführten. Bei der polizeilichen Kontrolle entdeckten Beamte schließlich die Pistole im Handschuhfach des Fahrzeugs.
Der Betroffene argumentierte, das Handschuhfach sei per Code gesichert, das Auto nur per Smartphone zugänglich, und die Garage sei verschlossen gewesen. Sein Anwalt kritisierte, die Behörden stützten sich auf veraltete Rechtsprechung.
Das Gericht ließ diese Einwände nicht gelten: Auch moderne Autos bieten keinen ausreichenden Schutz für Schusswaffen.
Die Richterin verwies auf die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs: Eine Faustfeuerwaffe im versperrten Auto zurückzulassen, gilt grundsätzlich nicht als sorgfältige Verwahrung.
Revision ist nicht zulässig
Zudem habe der Mann die Waffe offenbar schlicht vergessen – ein klares Zeichen, dass er sich der besonderen Sorgfaltspflichten eines Waffenbesitzers nicht ausreichend bewusst war. Schon ein einziger schwerer Vorfall kann laut Gesetz ausreichen, um die waffenrechtliche Verlässlichkeit infrage zu stellen.
Die Folge: Die Waffenbesitzkarte wurde zu Recht entzogen. Eine Revision sei nicht mehr zulässig.
Kommentare