137 km/h im Ortsgebiet: Raser in NÖ kämpfte um Maschine
Polizei bei Tempomessungen (Symbolbild)
Was als Ausfahrt am Feiertag begann, endete für einen Motorradfahrer aus Niederösterreich mit einem Showdown vor Gericht – und ohne sein Motorrad.
Am 1. Mai 2025, kurz vor 15 Uhr, donnerte der Mann mit seiner KTM 1290 Super Adventure S durch ein Ortsgebiet. Erlaubt wären 50 km/h gewesen. Gemessen wurden – nach Abzug der Toleranz – 137 km/h. Ein Lasergerät der Polizei hielt die Szene fest. Wenige Minuten später war nicht nur der Führerschein weg, sondern auch das Motorrad: vorläufig beschlagnahmt.
Zweifel an Zuständigkeit des Bürgermeisters
Gegen die spätere behördliche Beschlagnahme seines rund 20.000 Euro teuren Motorrads wehrte sich der Lenker mit allen juristischen Mitteln. Er bestritt die Tat, zweifelte die Zuständigkeit des Bürgermeisters von Krems an der Donau an, sah das Ortsgebiet nicht korrekt kundgemacht – und brachte sogar den Verfassungsgerichtshof ins Spiel. Dort argumentierte er, die Beschlagnahme sei unverhältnismäßig und verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz sowie gegen das verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsrecht.
Das Landesverwaltungsgericht NÖ (LVwG) folgte dieser Argumentation nicht. Für die Anordnung einer Beschlagnahme sei – anders als für eine spätere Bestrafung – bereits ein begründeter Verdacht ausreichend. Dieser liege im konkreten Fall vor, da die Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem geeichten und ordnungsgemäß bedienten Lasermessgerät festgestellt worden sei.
Die einschlägigen Verordnungen zur Kundmachung des Ortsgebiets seien laut LVwG zudem vorhanden und korrekt erlassen worden. Die Behauptungen des Mannes wurden zudem als wenig glaubwürdig beurteilt, da sie von seinen ursprünglichen Angaben gegenüber der Polizei abwichen.
Dass der Biker bislang keine verkehrsrechtlichen Vormerkungen aufwies, änderte ebenfalls nichts an der Entscheidung des Gerichts.
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