Wilde Drifts für Klicks: Gericht in NÖ bremst Lenker gnadenlos aus

Ein verschwommenes Bild eines fahrenden Autos bei Nacht.
Ein junger Autofahrer verlor nach einem Drift-Manöver im Bezirk Lilienfeld seinen Führerschein - das wollte er nicht akzeptieren.

Es waren Szenen wie aus dem Actionfilm „The Fast and the Furious“, die sich am 8. Juni 2025 an der Kreuzung zweier Landesstraßen im Bezirk Lilienfeld abgespielt haben sollen.

Unter dem Gejohle einiger Zuschauer, die die Szenen auch filmten, legte ein junger Mann mit seinem Auto einen 180-Grad-Drift hin. Dabei ließ er das Heck seines Pkw bewusst ausbrechen, querte beide Fahrstreifen und überfuhr beim anschließenden Beschleunigen eine Sperrlinie

Das Ganze ereignete sich in einer unübersichtlichen 90-Grad-Kurve; das Video wurde später in den sozialen Medien hochgeladen.

Führerscheinentzug und Nachschulung

Gar keinen Spaß verstanden die Polizei und die Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld. Die BH ordnete einen Führerscheinentzug für sechs Monate und eine Nachschulung an.

Doch der Drifter wollte sich gegen diese Entscheidung zur Wehr setzen und legte Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich (LVwG) ein. Unter anderem gab der Pkw-Besitzer an, dass der Bereich, wo die wilde Action stattfand, durch Personen „abgesichert“ gewesen sei. Einen Nachweis für diese Behauptung konnte der Beschwerdeführer laut Gericht aber nicht bringen.

Im Gegenteil: Der Richter verwies auf klare gesetzliche Grundlagen. Nach dem Führerscheingesetz kann bereits ein einzelnes Verhalten die Verkehrszuverlässigkeit infrage stellen, wenn es objektiv geeignet ist, gefährliche Situationen herbeizuführen – selbst dann, wenn es zu keiner konkreten Gefährdung kommt. Driften zählt laut den Erläuterungen zum Kraftfahrgesetz ausdrücklich zu jenen Verhaltensweisen, die im öffentlichen Straßenverkehr keinen Platz haben.

Lenker war noch in der Probezeit

Auch die höchstgerichtliche Rechtsprechung bestätigt diese Sichtweise: Der Verwaltungsgerichtshof hat in mehreren Fällen ähnliche Manöver wie „Wheelies“ oder Drifts als ausreichend angesehen, um die Verkehrszuverlässigkeit zu verneinen.

Der Entzug der Lenkberechtigung für sechs Monate entspreche daher der gesetzlichen Mindestdauer und sei daher zwingend, wurde betont. Auch eine Nachschulung ist vorgeschrieben – sowohl aufgrund des gefährlichen Verstoßes als auch, weil der Lenker noch in der Probezeit war. 

Der Führerscheinentzug sei eine reine Maßnahme zur Verkehrssicherheit, betonte das Gericht – keine Strafe.

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