Warnschilder, Videos, Anwälte: In NÖ tobt ein Parkplatz-Streit

Parkplatz in der Mathilde-Beyerknecht-Straße
Die Causa rund um das Areal in der Mathilde-Beyerknecht-Straße in St. Pölten schlägt hohe Wellen. KURIER sprach mit dem Grundstücksbesitzer.

Es war unerfreuliche Post, die Herr E. Mitte November zugestellt bekam. Verschickt von einer bekannten Rechtsanwaltskanzlei wurde dem St. Pöltner mitgeteilt, in der Mathilde-Beyerknecht-Straße 1 zweimal unerlaubt geparkt zu haben, „wodurch der ruhige Besitz meiner Mandantschaft eigenmächtig und rechtswidrig gestört wurde“. 

Und weiter: „Mein Mandant muss um Verständnis ersuchen, dass er schon aus Gründen der Generalprävention diese Angelegenheit nicht auf sich beruhen lassen kann.“

Dem Schreiben beigelegt ist eine Unterlassungserklärung, in der Herr E. angeben soll, künftig den Parkplatz „nicht mehr widerrechtlich zu befahren und zu parken“. Die aufgelaufenen Kosten in der Höhe von 490 Euro muss er ebenfalls begleichen.

Große Wut in den sozialen Medien

Dutzende Unterlassungserklärungen wie diese sollen in den vergangenen Monaten verschickt worden sein. Einige liegen auch auf dem Schreibtisch der St. Pöltner Rechtsanwältin Andrea Schmidt

„Ich rate den Betroffenen auf alle Fälle, sich rechtlichen Beistand zu suchen“, sagt sie im Gespräch mit dem KURIER. Sie glaubt nicht, dass in allen Fällen die Unterlassungserklärungen gerechtfertigt seien; die Überprüfung läuft allerdings noch.

Die Causa lässt vor allem in den sozialen Medien die Emotionen hochkochen. Hunderte Kommentare finden sich auf Facebook, einige schreiben empört von Abzocke.

Die meisten Einheimischen kennen jedenfalls das Areal, das nun für so viel Aufregung sorgt. Die Fläche in der Mathilde-Beyerknecht-Straße wird nicht nur von jenen genutzt, die ins OX, eines der besten Steak-Lokale der Stadt, gehen; hier parken auch Kunden der Bike Factory oder von Louis (Motorradkleidung und -technik).

Allerdings dürften einige nicht nur die Geschäfte bzw. das Restaurant aufgesucht, sondern die Gelegenheit genutzt haben, beispielsweise ins nahe Primärversorgungszentrum (PVZ) zu gehen, um etwas aus der Apotheke zu holen. Andere dürften überhaupt nur ins PVZ gegangen sein und die Geschäfte gar nicht besucht haben.

Im Gespräch mit dem KURIER erklärt nun Unternehmer und Firmengründer Hanspeter Zwetti sen., warum er zu dieser Maßnahme gegriffen hat. 

"Keine Abzocke"

Vorab ist ihm eines wichtig: „Mir ist wichtig, dass durch unvollständige oder verkürzte Darstellungen in sozialen Medien kein falscher Eindruck entsteht. Ein Schreiben erhalten ausschließlich jene Personen, die auf dem Parkplatz abstellen, das Gelände direkt verlassen und mindestens zehn Minuten lang nicht zurückkehren. Geahndet wird nur während der gemeinsamen Öffnungszeiten aller drei Betriebe, nicht danach und auch nicht an Wochenenden. Es geht uns allein darum, die bei Baubeginn vorgeschriebene Anzahl an Kundenparkplätzen für die hier ansässigen Betriebe sicherzustellen – nicht um Abzocke.“

Zwetti betont, dass man sechs Jahre lang nicht eingegriffen habe, obwohl klar gewesen sei, dass nicht alle Parkplatzbenutzer tatsächlich Kunden waren. „Wenn die Fläche voll mit Autos ist, aber die Menschen nicht in die Geschäfte bzw. ins Lokal kommen, dann stimmt da etwas nicht. Das war auch den Mietern klar.“

Im Jahr 2024 habe man dann die ersten Schilder aufgestellt, die deutlich vor einer Besitzstörung warnen. „Leider hat das viele nicht interessiert, aber wir haben sie nicht zum Spaß hier platziert“, meint er.

Mittlerweile würden bereits 14 Warnschilder bei dem videoüberwachten Parkplatz stehen; die Situation habe sich in den vergangenen Wochen nun einigermaßen verbessert, meint er.

Schrankenanlage ist verkehrstechnisch nicht möglich

Man habe sich auch ganz bewusst dazu entschieden, nicht mit Besitzstörungsklagen vorzugehen, bei denen für die Betroffenen zusätzliche Kosten anfallen können, sondern mit Unterlassungserklärungen. Überlegt hat Zwetti auch die Errichtung einer Schrankenanlage, das sei aber verkehrstechnisch „leider nicht möglich, da es sich um ein einspuriges Einbahnsystem handelt“.

Unterdessen hat sich auch das Restaurant OX Steaks & Grill zu Wort gemeldet. Auch hier können sich Personen melden, die von einer Unterlassungserklärung betroffen sind – mit der Anmerkung: „Besucher des PVZ bitten wir, die dortige Parkgarage zu benutzen.“

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