Jäger in NÖ trifft Autos statt Wild – nun bekommt er Waffen zurück

Kaputte Autoscheibe
Während die Bezirkshauptmannschaft das Waffenverbot aufrecht erhalten wollte, traf das Gericht eine andere Entscheidung.

Es war kurz vor Beginn des Sommers, als am 15. Juni 2019 auf einer Wiese vor der Schulz Hütt’n in Altlengbach (Bezirk St. Pölten) plötzlich Unruhe ausbrach. 

Etwa 150 Menschen, darunter auch viele Kinder, hatten mehrere Schüsse bemerkt. Zum Glück kamen keine Personen zu Schaden, allerdings wurden zwei Autos beschädigt.

Die Polizei konnte den Schützen rasch ausforschen. Es handelte sich um einen damals 52-jährigen Jäger, der in der Einvernahme angab, auf Wildschwein-Jagd gewesen zu sein. Tiere traf er keine; aufgrund des fehlenden Kugelfangs prallten Projektile vom harten Boden ab und trafen die Fahrzeuge, die sich rund 320 Meter entfernt auf einem Parkplatz befanden. Dabei wurden ein Kindersitz und die Karosserie beschädigt.

War Alkohol im Spiel?

"Es war ein großes Glück, dass niemand verletzt wurde", betonte ein Polizist nach dem Vorfall. Die Ermittler vermuteten zudem, dass auch Alkohol im Spiel gewesen sein könnte. Doch der Waidmann gab an, erst nach der Schussabgabe getrunken zu haben.

Die Staatsanwaltschaft St. Pölten leitete in weiterer Folge wegen fahrlässiger Gemeingefährdung ein Strafverfahren ein, das später diversionell erledigt wurde. Allerdings wurde gegen den Mann, der seit 2004 im Besitz einer Jagdkarte war, auch ein Waffenverbot ausgesprochen, das er nun bekämpft hat.

Ein fachpsychologisches Gutachten aus dem Jahr 2020 bescheinigte ihm die Eignung im Umgang mit Waffen. Dennoch verweigerte die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten im Jahr 2025 die Aufhebung des Waffenverbots mit der Begründung, der Beobachtungszeitraum von rund sechs Jahren sei zu kurz und das Gefährdungspotenzial weiterhin gegeben.

Waffenverbot wurde aufgehoben

Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich sah das anders: Angesichts des langen Zeitraums ohne weitere Zwischenfälle, der positiven fachpsychologischen Beurteilung und der insgesamt geordneten Lebensumstände des Mannes sei die ursprüngliche Gefährdungsprognose nicht mehr aufrecht. Deshalb wurde das Waffenverbot nun aufgehoben.

Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof wurde im Erkenntnis ausgeschlossen. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig – der Jäger erhält seine Berechtigung zum Besitz und Führen von Schusswaffen zurück.

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