Führerschein weg: Schmerzpatientin musste sich vor Gericht freikämpfen

Polizeikontrolle
Was als Routinekontrolle begann, endete im Bezirk St. Pölten mit einem langen Rechtsstreit. Nach eineinhalb Jahren liegt nun Entscheidung vor.

Es war an einem Maitag kurz nach 15 Uhr, als die Polizei im Bezirk St. Pölten eine Routinekontrolle durchführte – deren Folgen sollten Behörden und Gerichte mehr als ein Jahr lang beschäftigen.

Aus dem Verkehr gezogen wurde eine Frau. Nach einer kurzen Überprüfung hegten die Beamten einen Verdacht: Weil sie bei der Lenkerin „wässrige Augen, Unruhe und ein Zittern“ feststellten, führten sie zunächst einen Alkotest durch. Das Ergebnis: 0,0 Promille.

Doch damit war die Amtshandlung noch nicht beendet. Die Polizisten gingen nun davon aus, dass bei der Lenkerin Drogen im Spiel sein könnten.

Frau braucht Schmerzpflaster

Unterdessen hatte Frau A. den Beamten bereits viel von ihrer Krankheitsgeschichte erzählt. Sie leidet an Osteoporose (einer Störung im Knochenstoffwechsel) und Morbus Sudeck (einem komplex auftretenden Schmerzsyndrom). Sie legte einen Behindertenausweis vor und erklärte, dass sie eine Medikation mit Fentanyl in Form eines Schmerzpflasters verordnet bekommen habe.

Es half alles nichts – Frau A. wurde auf die Dienststelle mitgenommen, wo ihr Blut abgenommen wurde. Auf der Fahrt zur Polizeistation, so erinnerte sich die Angehaltene, habe die Streife sogar zweimal das Blaulicht eingeschaltet.

Schließlich wurde ihr der Führerschein abgenommen, weil der Amtsarzt eine Fahruntüchtigkeit diagnostizierte. Die Schwerkranke musste mit öffentlichen Verkehrsmitteln und teilweise zu Fuß den Heimweg antreten.

Der Bluttest bestätigte später, dass zwar der Wirkstoff Fentanyl im Blut vorhanden war, jedoch in therapeutisch unbedenklicher Konzentration. Hinweise auf eine Suchtgiftbeeinträchtigung oder Fahruntüchtigkeit ergaben sich laut Gutachten nicht.

Bezirkshauptmannschaft wollte weiter strafen

Trotz dieser Befunde blieb die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten hart und verhängte eine Geldstrafe von 220 Euro. Zudem hätte die Frau noch über 290 Euro Untersuchungskosten bezahlen müssen.

Die Lenkerin nahm sich schließlich einen Rechtsanwalt, mit dessen Hilfe sie die Entscheidung beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich bekämpfte. Dort fiel nun – mehr als ein Jahr nach der Anhaltung – die Entscheidung: Die Untersuchungsergebnisse zeigten keine Beeinträchtigung, weshalb kein strafbares Verhalten vorlag. Das Verfahren wurde eingestellt.

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