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Flug-Streit um eine Minute: Gericht aus NÖ verurteilt Airline-Chef

Eine Frau kämpfte drei Jahre um ihr Recht nach einer verspäteten Landung. Nun liegt eine Entscheidung vor.
Flugzeug mit Kondensstreifen

Sie ließ nicht locker. Knapp drei Jahre lang kämpfte eine Frau um ihr Recht – obwohl es in dem Fall nur um eine Minute ging. Die Protagonisten in der Causa: eine Flugpassagierin, ein Airline-Chef eines Unternehmens mit Sitz in Irland und ein Richter des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich.

Der Vorwurf: Die Airline hatte einer Passagierin nach einer mehr als dreistündigen Flugverspätung die ihr zustehende Entschädigung nicht bezahlt.

Der Fall nahm seinen Ausgang bei einem Flug im Juli 2023. Eine Passagierin hatte eine Verbindung mit einer Streckenlänge von 1.054 Kilometern gebucht. Der Flug kam verspätet an – zunächst argumentierte die Airline allerdings, die Verspätung habe nur 2 Stunden und 59 Minuten betragen. Damit wäre die gesetzliche Ausgleichszahlung von 250 Euro nach der EU-Fluggastrechteverordnung nicht fällig gewesen.

Ringen um Details

Doch das Gericht sah das nach gründlicher Prüfung anders. Entscheidend sei nicht der Zeitpunkt der Landung, sondern jener Moment, in dem die Flugzeugtüren geöffnet werden und die Passagiere das Flugzeug verlassen dürfen. Laut den Feststellungen des Gerichts war dies erst drei Stunden und eine Minute nach der planmäßigen Ankunft der Fall.

Vogelschlag

Die Fluggesellschaft argumentierte unter anderem mit außergewöhnlichen Umständen: Ein Vogelschlag an einer Maschine sowie Verzögerungen durch Flugverkehrskontrollen hätten die Verspätung verursacht.

Das Gericht ließ diese Argumentation jedoch nicht gelten. Es sei nicht ausreichend nachgewiesen worden, dass außergewöhnliche Wetterbedingungen oder andere nicht beeinflussbare Umstände tatsächlich für die Verzögerung verantwortlich gewesen seien.

Zudem stellte das Gericht fest, dass der verantwortliche Manager (sein monatliches Einkommen wurde vom Gericht mangels Angaben auf 20.000 Euro geschätzt) kein ausreichendes Kontrollsystem nachweisen konnte, mit dem Verstöße gegen Fluggastrechte verhindert worden wären.

„Ein Entlastungsbeweis ist ihm deshalb nicht gelungen, weshalb die angelastete Tat auch subjektiv vorwerfbar ist. Er hat zumindest fahrlässig gehandelt“, betonte das Gericht.

Das Urteil

Die Folge: Die Beschwerde gegen den ursprünglichen Strafbescheid wurde abgewiesen. Neben der offenen Entschädigung für die Passagierin verhängte das Gericht eine Geldstrafe von 1.000 Euro sowie 200 Euro Verfahrenskosten – insgesamt muss der Manager nun 1.300 Euro bezahlen.

In Revision kann der Airline-Chef übrigens nicht mehr gehen. Auch das stellte das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich klar.

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