Pay-TV illegal zum Diskontpreis: Mittelsmänner vor Gericht
Die zehn Angeklagten müssen sich am Landesgericht Wiener Neustadt verantworten.
Das Angebot ist nicht unbekannt: Über illegale Internet-Links können kostenpflichtige TV-Sender zu weit günstigeren Preisen empfangen werden. Ein reguläres Abo wird dazu benutzt, das Fernsehsignal umzuwandeln, sodass es gestreamt werden kann.
Weil sie Teil eines solchen Modells waren, sitzen zehn Männer seit gestern, Dienstag, am Landesgericht Wiener Neustadt auf der Anklagebank. Der Vorwurf: Sie sollen die Links, über die illegal das Bezahlfernsehen „Sky“ konsumiert werden konnte, von Hintermännern erhalten, danach weiterverbreitet und dafür kräftig kassiert haben.
Weil das Geld aber nicht als Einkommen deklariert, sondern über Konten von Bekannten oder Familienmitgliedern geflossen und unter anderen Vorwänden ausgegeben worden sei, legt ihnen die Staatsanwaltschaft außerdem Geldwäscherei zur Last. Man habe Herkunft und Verwendung der Summen bewusst verschleiert, um polizeiliche Ermittlungen zu erschweren. Die Gewinne hätten mehr als 50.000 Euro betragen.
„Geringe Einnahmen“
All das bestreiten neun der zehn Angeklagten allerdings. Nur einer lässt zu Beginn der Verhandlung durch seinen Verteidiger ausrichten, er werde sich „vollinhaltlich schuldig bekennen“, um „mit der ganzen Sache endlich abzuschließen“. Im Übrigen habe er wenig zu sagen.
Die Verantwortung seiner Mitangeklagten ist weitgehend deckungsgleich: Sie seien nur kleine Rädchen in einer möglichen kriminellen Organisation, über die man aber nichts wisse. Verbreitet worden seien die illegalen Links niemals als Geschäftsmodell, sondern nur unter Freunden und Familienangehörigen. Die erzielten Einnahmen seien gering gewesen – jedenfalls aber unter der Grenze von 400 Euro pro Monat, die laut Gesetz für den Tatbestand der Geldwäscherei überschritten werden müsste.
Maximal 60 Euro pro Kunde
100 bis 120 Euro sollen pro Link kassiert worden sein, 60 davon habe man an die Hintermänner - die zum Teil bereits rechtskräftig verurteilt wurden - abliefern müssen. Einer der Männer spricht gar von „reiner Hilfsbereitschaft“, er habe seine Überschüsse manchmal dazu benutzt, Freunden ihre Pay-TV-Zugänge ganz gratis anzubieten.
Ein anderer behauptet, er sei anstelle von Bezahlung im Gegenzug „zu einer Jause oder zum gemeinsamen Fußball-Schauen“ eingeladen worden. Aktiv habe er den Verkauf sowieso nie betrieben und Interessenten sogar abgelehnt, wenn sie nicht zu seinem Freundeskreis zählten.
Der Prozess ist für drei Tage anberaumt.
Kommentare