Verlobte gefesselt und geschlagen? „Kann mich nicht erinnern“
Der Angeklagte (r.) am Dienstag mit seinem Verteidiger am Landesgericht Wiener Neustadt.
Es sind Szenen fast wie aus einem Horrorfilm, die von der Staatsanwältin am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt geschildert werden. Dem mehrfach vorbestraften 36-Jährigen auf der Anklagebank wirft sie vor, seine Verlobte im Zuge eines Streits mit Handschellen gefesselt, ihr Augen und Mund verklebt, sie in den Keller gezerrt, ins Gesicht geschlagen und mit einem Elektroschocker malträtiert zu haben.
Die Frau wurde nach dem Vorfall im Krankenhaus untersucht, sie erlitt laut Anklage „eine Schädelprellung, einen Bluterguss an der rechten Augenhöhle, eine Brustkorbprellung sowie eine Rissquetschwunde im inneren Bereich der Oberlippe“. Doch der 36-Jährige schließt sich als Täter selbst aus. „Wenn ich sie geschlagen hätte, hätte sie schwerere Verletzungen“, sagt er.
Im Übrigen könne er sich nicht vorstellen, seine Verlobte misshandelt zu haben, sich aber an den gesamten Vorfall auch beim besten Willen nicht mehr erinnern. Denn er sei erst am darauffolgenden Morgen in einem Waldstück in rund einem Kilometer Entfernung zu sich gekommen, habe bei seiner Rückkehr die Terrassentüre zertrümmert vorgefunden. Von der Frau habe jede Spur gefehlt. „Da habe ich mir schon gedacht, dass etwas nicht stimmt“, gibt er zu Protokoll. Nach einem Schläfchen sei er dann ins Krankenhaus gefahren, wo ihn die Polizei kurz darauf bezüglich der vorangegangenen Nacht auf den neuesten Stand brachte.
Mutmaßliches Opfer verweigert Aussage
„Was ist ihre letzte Erinnerung an den Vorfall?“, will der Richter wissen. „Dass wir diskutiert haben“, sagt der Mann aus dem Bezirk Neunkirchen. Worüber? „Das will ich lieber nicht sagen.“
In Schweigen hüllt sich auch das Opfer. Hatte sie kurz nach dem Zwischenfall ihr angebliches Martyrium noch ausführlich der Polizei geschildert, macht sie am Dienstag von ihrem Recht Gebrauch, nicht gegen ihren - immer noch - Verlobten aussagen zu müssen. Sie lebt nach wie vor mit ihm zusammen.
Ebenfalls die Aussage verweigern möchte dann auch eine Freundin der beiden, die Zeugin des Übergriffs wurde. Sie war von der Frau telefonisch zu Hilfe gerufen worden, ehe der Kontakt abbrach. Mehr will die Zeugin nicht mehr über die fragliche Nacht erzählen, sie wird aber vom Richter auf ihre Pflicht zur Aussage hingewiesen, schildert dann sichtlich widerwillig, dass ihr das Opfer die Misshandlungen detailliert geschildert hatte.
Sie hatte die Frau schließlich auch abgeholt und ins Krankenhaus gebracht. An ein Telefonat mit ihr während des Streits will sich der Angeklagte ebenfalls nicht mehr erinnern. Die Zeugin sehr wohl: Im Hintergrund habe sie Hilferufe der Verlobten des Mannes gehört. „Er tasert mich“, soll die Frau gerufen haben.
Illegaler Elektroschocker
Das bestreitet der 36-Jährige. Denn der Elektroschocker sei gar nicht mehr funktionstüchtig gewesen, behauptet er. Dass schon dessen Besitz strafbar ist, sei ihm aber bewusst, gibt er zu. Er habe den Taser „in so einem Chinesen-Markt an der tschechischen Grenze“ gekauft. Wozu? „Zur Selbstverteidigung“, sagt der Vorbestrafte. „Weil mir ein ehemaliger Mitbewohner noch Geld schuldet und gedroht hat, er schickt mir seine Freunde, wenn ich ihm seine Sachen nicht zurückgebe.“
Auch den Besitz der Handschellen, mit denen die Frau gefesselt worden sein soll, räumt er ein. Diese würden auch regelmäßig im Schlafzimmer zum Einsatz kommen, betont er. „Aber nur im gegenseitigen Einvernehmen, oder?“, vergewissert sich der Richter. „Natürlich“, sagt der Angeklagte.
Ob er meine, ein Alkoholproblem zu haben, will der Richter dann noch vom Angeklagten wissen. „Manchmal“, meint dieser. Wieviel er trinke? „Das ist unterschiedlich. Manchmal eine Kiste Bier, dann wieder längere Zeit gar nichts.“ Wieviel es denn vor dem Vorfall im Juni dieses Jahres gewesen sei? „Wir haben am Nachmittag gegrillt und dazu Bier getrunken“, holt der Arbeitslose aus. „Dann war das Bier aus und ich habe Sangria gemacht. Als der dann auch aus war, haben wir Cola-Rum weitergetrunken. Dann weiß ich nichts mehr.“
Bedingte Haftstrafe
Einer gerichtlich angeordneten Alkoholtherapie stimmt er zu. Das Urteil - fünf Monate bedingte Haft wegen Körperverletzung sowie eine Geldstrafe von 720 Euro - ist nicht rechtskräftig.
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