14,5 Jahre Haft für klaustrophoben Sex-Täter

14,5 Jahre Haft für klaustrophoben Sex-Täter
Pädagoge soll sich Buben mit Drogen gefügig gemacht haben. Nicht rechtskräftig.

14,5 Jahre Gefängnis plus Einweisung in eine Anstalt: So lautete Montagnachmittag das Urteil für einen 47-jährigen Pädagogen, der sich am Landesgericht Wiener Neustadt wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs Jugendlicher verantworten hatte müssen. "Eine Frechheit, Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde", kommentierte der Mann das Urteil, das somit nicht rechtskräftig ist.

Was der Angeklagte tatsächlich alles angestellt hatte, erfuhr die Öffentlichkeit nicht, denn der seit August vergangenen Jahres laufende Prozess fand auf Antrag des 47-Jährigen - bis auf Anklagevortrag und Urteilsverkündung - hinter verschlossenen Türen statt.

Buben mit Heroin vollgepumpt

Laut Anklage wurde dem 47-Jährigen jetzt ein Dutzend neuer Vorwürfe gemacht: Neben Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauchs Jugendlicher auch die Herstellung und Weitergabe von Kinderpornos sowie Stalking und unerlaubter Umgang mit Suchtmitteln. Einen Buben soll der Angeklagte mit Heroin vollgepumpt und dann missbraucht haben. Andere Jugendliche, die sich weigerten, ihm zu Willen zu sein, soll er durch Drohungen unter Druck gesetzt haben.

Als die neuerlichen Vorwürfe bekannt wurden, kam der Pädagoge in Haft. Auch von der Gefängniszelle aus soll er Burschen per SMS belästigt haben.

Widersprüche

"Die Zeugen waren äußerst glaubwürdig und souverän. Sie jedoch haben sich in Widersprüche verwickelt, wenn es eng wurde. Der Schöffensenat hat Ihrer Verantwortung keinen Glauben geschenkt", begründete die vorsitzende Richterin das Urteil, das lediglich ein halbes Jahr unter der Höchststrafe ausfiel.

Als erschwerend erachtete der Richtersenat die "besondere Verwerflichkeit der Taten" und die Tatsache, dass sich der Angeklagte Opfer mit "vermindertem Intellekt bzw. solche, die in Geldnot waren", gefügig gemacht hatte.

Der Fall hatte im Frühjahr 2011 für Schlagzeilen gesorgt. Denn der Mann war bereits 2009 wegen sexueller Übergriffe zu einer vierjährigen Gefängnisstrafe verurteilt, dann aber von einem Psychiater wegen Depressionen und Klaustrophobie für haftunfähig erklärt worden. So blieb er auf freiem Fuß - und schlug erneut zu.

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