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21 Seiten Strafregister: Jetzt muss notorischer Raser ins Gefängnis

31-Jähriger ohne Führerschein flüchtete mit bis zu 180 km/h vor Polizeikontrolle und gefährdete Verkehrsteilnehmer sowie eine Beamtin. Dreieinhalb Jahre Haft.
Ein Polizist misst mit einer Laserpistole die Geschwindigkeit eines vorbeifahrenden Autos.

„Wie soll das mit Ihnen weitergehen?“, fragt die vorsitzende Richterin kopfschüttelnd. „Sie haben anscheinend aus Ihren bisherigen Strafen nichts gelernt.“ 
„Doch“, entgegnet der Angeklagte rasch. „Dass ich jetzt im Gefängnis bin, trifft mich hart. Ich hätte nie gedacht, dass ich wegen einem solchen Delikt in Haft kommen könnte.“

Das Delikt lautet „vorsätzliche Gemeingefährdung“. Vor einem Schöffensenat muss sich der 31-Jährige deswegen am Landesgericht Wiener Neustadt verantworten. Nicht zum ersten Mal. Denn der Kfz-Mechaniker-Gehilfe weist bereits fünf Vorstrafen auf.

Auf Polizistin zugefahren

Hinzu kommt jener Verwaltungsstrafakt, der die Vorsitzende zum Kopfschütteln bringt: nicht weniger als 21 Seiten sind mit Vergehen des Angeklagten im Straßenverkehr gefüllt. „Er ist ein notorischer Schnellfahrer“, sagt die Staatsanwältin. Aktuell sitzt der Mann eine Ersatzfreiheitsstrafe für eines dieser Vergehen ab.

Der Führerschein wurde ihm bereits abgenommen. Das hinderte den 31-Jährigen im April dieses Jahres aber nicht daran, sich wieder ans Steuer seines BMW zu setzen. Als er im Bezirk Wiener Neustadt von Polizisten mit mehr als 80 km/h im Ortsgebiet erwischt wurde, versuchte man, ihn anzuhalten. Doch der Mann stieg aufs Gas. Auf eine Beamtin sei er dabei direkt zugefahren, sie habe sich erst in letzter Sekunde in Sicherheit bringen können, lautet die Anklage.

„Verfolgungsjagd im Berufsverkehr“

Doch das bestreitet der Mechaniker-Gehilfe. Er habe die Beamten erst „im Augenwinkel“ gesehen, als er bereits an ihnen vorbeigefahren war, behauptet er. Von einem Anhalteversuch habe er nichts bemerkt, auch nicht, dass man ihn verfolgte. Ihm gelang die Flucht, die Beamten hatten ihn und seinen Wagen aber bereits erkannt, weil man schon mehrmals mit ihm zu tun hatte.

Deshalb wiederholte sich der Vorfall in ganz ähnlicher Art und Weise nur ein Monat später. Wieder wurde der 31-Jährige im Zuge einer Verkehrskontrolle erwischt, wieder versuchte er, zu flüchten. „Ich wollte keine Probleme bekommen“, lautet seine Begründung. Über Gemeindestraßen, einen Feldweg ging es schließlich auf die Bundesstraße 17. Mit teilweise bis zu 180 Stundenkilometern, wie die Beamten berichten.

„Bin kein Selbstmörder“

„Das kann gar nicht stimmen. Mein BMW hatte einen Turboschaden, der wäre sicher nicht 180 gegangen“, bestreitet der Angeklagte den Vorwurf. Auch hier räumt er aber grundsätzlich ein, vor der Polizei geflüchtet zu sein. Auch mehrere Überholmanöver auf der stark befahrenen B17 gibt er zu. Dass dabei rund 30 Verkehrsteilnehmer durch seine rücksichtlose Fahrweise gefährdet worden wären, glaubt er aber nicht: „Ich habe mich immer versichert, dass sich das Überholen ausgeht. Sonst hätte ich es nicht gemacht, ich bin ja kein Selbstmörder.“

46-227806965

Der Angeklagte am Donnerstag am Landesgericht Wiener Neustadt.

Auch sein Verteidiger beteuert: „Von vorsätzlicher Gemeingefährdung kann keine Rede sein. Kein anderer Verkehrsteilnehmer hat wegen des Vorfalls Anzeige erstattet.“

Doch der Schöffensenat hat keinen Zweifel an der Darstellung der Beamten. Man verurteilt den 31-Jährigen zu dreieinhalb Jahren Haft - nicht rechtskräftig, weil er volle Berufung dagegen anmeldet.

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