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Sex mit der Putzfrau? Ehepaar von Vergewaltigung freigesprochen

Bekannte behauptete, von 37-Jährigem missbraucht worden zu sein - vor den Augen seiner Gattin, die eine Affäre mit dem Sohn des angeblichen Opfers hatte.
Ein Schild mit der Aufschrift "Unter Ausschluss der Öffentlichkeit" an der Türe zu einem Verhandlungssaal.

Es ist die Geschichte einer wilden Vierecksbeziehung, die am Mittwoch am Landesgericht Wiener Neustadt aufgetischt wird. Im Mittelpunkt: ein Ehepaar aus dem südlichen Niederösterreich. 

Eine ehemalige Freundin der beiden, die auch als Reinigungskraft im Haus beschäftigt war, warf dem Ehemann (37) vor, von ihm mit einem Messer bedroht, zum Kokainkonsum gezwungen und vergewaltigt worden zu sein. Die Ehefrau (33) habe tatenlos zugesehen - trotz des verzweifelten Flehens des mutmaßlichen Opfers, einzugreifen.

Allzu viel wird über die weiteren Hintergründe des Falles im Prozess nicht klar. Denn noch bevor er beginnt, seine Anklage vorzutragen, beantragt der Staatsanwalt, die Öffentlichkeit des Saales zu verweisen. Eine höchst ungewöhnliche Vorgangsweise. 

Schöffensenat lehnt Antrag ab

Dass Sexualdelikte unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden, ist grundsätzlich üblich - weil "höchstpersönliche Lebensbereiche" betroffen sind und geschützt werden sollen. In der Regel beantragt allerdings das Opfer, beziehungsweise dessen Rechtsvertreter, dass Zuhörer des Saales verwiesen werden, nicht der Staatsanwalt. Nach kurzer Beratung des Schöffensenates wird der Antrag am Mittwoch dann auch abgewiesen

Der Vortrag der Anklage sei noch öffentlich durchzuführen, lautet die Begründung. Der Staatsanwalt tut dies aber nicht - verweist nur in einem Satz auf die schriftlich vorliegende Anklageschrift, ohne diese zu verlesen.

Auf Details geht dann der Verteidiger des 37-jährigen Angeklagten ein. Sein Mandant werde von der ehemaligen Freundin, mit der er auch eine sexuelle Beziehung gehabt habe, zu Unrecht beschuldigt, behauptet er. Der Mann habe das vermeintliche Opfer zunächst über Instagram kennengelernt, es habe sich eine Freundschaft - auch mit der Ehefrau - entwickelt. Man beschäftigte die Frau außerdem als Reinigungskraft im Haus. All das werde durch sichergestellte Chat-Nachrichten belegt, sagt der Anwalt.

„Opfer völlig unglaubwürdig“

Daraus sei auch ersichtlich, dass die 33-jährige Ehefrau, die neben ihrem Mann auf der Anklagebank sitzt, ihrerseits eine sexuelle Beziehung mit dem Sohn der Reinigungskraft eingegangen sei. Als diese sich dann in den 37-Jährigen verliebt habe, dieser ihre Gefühle aber nicht erwiderte, sei es zur Eskalation und zu den falschen Beschuldigungen gekommen. 

Das Opfer habe die Beziehung in ihren Befragungen immer bestritten, sei also als Zeugin „völlig unglaubwürdig“, findet der Verteidiger. Gleiches gelte für den Sohn, der sein Verhältnis zur Ehefrau ebenfalls dementiert habe. Und er gibt zu bedenken: "Es wurde erst ein Monat nach dem angeblichen Vorfall Anzeige erstattet." In der Zwischenzeit sei das mutmaßliche Opfer noch mehrfach im Haus des Ehepaares zu Gast gewesen.

Nicht eingehen wolle sein Mandant auf Anklagepunkte bezüglich seines Kokainkonsums, kündigt der Anwalt noch an, ehe die Öffentlichkeit tatsächlich des Saales verwiesen wird, als die Angeklagten ihre Sicht der Ereignisse schildern.

Sie tun dies offenbar glaubwürdig, denn beide werden von allen Anklagepunkten freigesprochen. Nicht rechtskräftig, weil der Staatsanwalt Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil anmeldet.

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