Bombendrohung legte Bahnhöfe in Baden und Wien lahm: Vier Jahre Haft
Die Bombendrohung sorgte für einen Polizeieinsatz im Oktober 2024 am Hauptbahnhof Wien - und auch in Baden.
Es war eine beunruhigende Serie von Bombendrohungen, die Österreichs Polizei im Oktober 2024 in Atem hielt. Neben zahlreichen Schulen waren auch mehrere Bahnhöfe des Landes davon betroffen. Unter anderem der Hauptbahnhof Wien sowie jener in Baden (NÖ).
Verantwortlich für diese beiden Fälle soll ein gebürtiger Serbe mit langer Vorstrafenliste sein, der dafür nun am Montag in Wiener Neustadt zu vier Jahren Haft verurteilt wurde.
Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, der Mann habe in einer E-Mail an die Landespolizeidirektion angekündigt: "Es wird morgen am Wiener Hauptbahnhof und in Baden am Bahnhof je eine Bombe platziert Sprengstoff C4". Während in Wien keine Sperre des Bahnhofes verhängt wurde, weil bei einer raschen Durchsuchung des Gebäudes mit Bombensuchhunden keine explosiven Gegenstände gefunden wurden, stand in Baden der Betrieb für mehr als eine Stunde komplett still.
Anklage wegen "Landzwangs"
Und das im Berufsverkehr um 6.30 Uhr morgens. 156 Züge waren betroffen. "Um diese Zeit sitzen mindestens 400 Personen in jedem Zug", stellte ein ÖBB-Bediensteter als Zeuge klar. Auch der Güterverkehr sei zum Erliegen gekommen. Insgesamt habe die Drohung fast 1.000 Minuten an Verspätungen verursacht. Ein Ersatzverkehr mit Bussen sei wegen der hohen Zahl an Fahrgästen im Frühverkehr nicht möglich, so der ÖBB-Mitarbeiter: "Das ist die schlimmste Zeit für so etwas."
Angeklagt war der Serbe daher nach dem eher selten zur Anwendung kommenden Paragrafen 275 des Strafgesetzbuches: "Landzwang". Doch nicht nur deswegen, sondern auch wegen Betrugs, weil er mehrere Autos gemietet, aber nicht wieder zurückgebracht hatte. Vielmehr seien die Fahrzeuge ins Ausland verkauft worden, heißt es in der Anklage. Eines davon tauchte beispielsweise zerlegt in Serbien wieder auf, weil die Ermittler dessen GPS-Sender gefolgt waren. Gesamtschaden: mehr als 50.000 Euro.
Während sich der Angeklagte zu diesem Vorwurf großteils geständig zeigte, bestritt er die Bombendrohungen vehement - trotz deutlicher Beweise. Denn die E-Mail war von einem Account verschickt worden, der mit seiner Handynummer verknüpft ist. Dennoch blieb der Mann dabei: "Ich weiß nicht, wer das gemacht hat." Die offensichtliche Ähnlichkeit der Unterschrift auf dem Vertrag des Mobilfunkanbieters mit mehreren seiner Schriftproben könne er nicht erkennen, behauptete er. "Das ist ja schief geschrieben, ich schreibe aber immer auf der Linie."
"Wollte sich immer bereichern"
Besonders kurios seine Verteidigung: "Ich war gar nicht in Österreich zu der Zeit, als die Mail verschickt wurde." Die vorsitzende Richterin schüttelte den Kopf: "Das ist ja auch nicht nötig. Man kann eine Mail von überall verschicken."
Der Anwalt des Mannes gab zu bedenken: "Er hat bei allen seinen bisherigen Verurteilungen immer gestanden, das tut er im Fall der Betrügereien auch diesmal. Warum sollte er dann im Fall der Bombendrohungen lügen?" Im Übrigen seien die Straftaten seines Mandanten stets darauf ausgerichtet gewesen, sich dadurch zu bereichern. "Bei den Bombendrohungen gab es aber keine Geldforderung. Er hatte finanziell also nichts davon."
Doch der Staatsanwalt forderte eine harte Bestrafung des Angeklagten mit Verweis auf dessen 12 Vorstrafen. "Man sieht hier seit vielen Jahren ein gleichbleibendes Verhaltensmuster, um sich durch Straftaten ein Einkommen zu verschaffen. Es liegt eine ungewöhnlich lange Liste an Erschwernisgründen vor - länger als bei den meisten anderen Verfahren." Der Mann sei außerdem schon kurz nach seiner letzten Verurteilung wieder straffällig geworden: "Er hat überhaupt nichts aus der Strafe gelernt." Es sei daher aus seiner Sicht der mögliche Strafrahmen von bis zu 7,5 Jahren Haft voll auszuschöpfen: "Alles andere ist ausgeschlossen."
Das sah der Schöffensenat allerdings anders. Das Urteil - vier Jahre Haft und Verlängerung der Probezeit für die vorangegangene Verurteilung des Mannes - ist nicht rechtskräftig.
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