Pride-Anschlag: Beschwerde gegen Entlassung von Verdächtigem (20)
Seit Sonntag ist klar: Ein 14-jähriger Wiener mit tschetschenischen Wurzeln und ein 17-jähriger St. Pöltner mit bosnischen Wurzeln sitzen wegen des Vorwurfes, dass sie einen Anschlag auf die Pride Parade in Wien geplant haben sollen, in St. Pölten in U-Haft.
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Der ältere Bruder des 17-Jährigen wurde hingegen überraschend am Sonntag auf freien Fuß gesetzt. Die Entscheidung war noch nicht rechtskräftig. Der 17-Jährige selbst war wegen der Verbreitung von IS-Propaganda bereits im Vorfeld in den Fokus der Polizei gerückt.
Rechtsmittel eingelegt
Die Entscheidung um die Haftentlassung des 20-Jährigen will die Staatsanwaltschaft St. Pölten nun offenbar so nicht hinnehmen, wie der erste Staatsanwalt Leopold Bien dem KURIER bestätigte: "Wir haben gegen die Entlassung des 20-Jährigen Beschwerde eingelegt."
Die Staatsanwaltschaft St. Pölten ermittelt gegen die mutmaßlichen Islamisten derzeit wegen terroristischer Vereinigung (§278b StGB) und krimineller Organisation (§278a StGB).
Warum der 20-Jährige überhaupt auf freiem Fuß gesetzt wurde, dürfte vermutlich an den Angaben liegen, die er gemacht hatte. Offiziell hieß es, es bestehe kein dringender Tatverdacht.
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Nun ist das Oberlandesgericht Wien am Zug. Es entscheidet, ob der Beschwerde statt gegeben wird.
Duo bestreitet ernsthafte Absichten
Die beiden in U-Haft befindlichen Verdächtigen im Alter von 14 und 17 Jahren bestreiten laut Staatsanwaltschaft St. Pölten indes mutmaßliche Anschlagspläne auf die Wiener Regenbogenparade am Wochenende. Die Jugendlichen "räumen die Teilnahme an Chats ein, bestreiten aber die Ernsthaftigkeit ihrer Absichten", sagte Sprecher Leopold Bien am Dienstag zur APA.
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