Fataler Fehler als Ursache für Bahn-Crash

Güterzug gegen Messzug Zwei Tote Pottendorfer Linie
ÖBB-Fahrdienstleiter gab falsches Gleis frei, Güterzug raste in Baufahrzeug.

Nach Ermittlungen des nö. Landeskriminalamtes soll es ein fataler Fehler des 46-jährigen Fahrdienstleiters Andreas R. gewesen sein. Trotz 25-jähriger Berufserfahrung dürfte er in der Nacht auf Donnerstag auf der Pottendorfer Linie im Bezirk Wr. Neustadt einen Messwaggon der Bundesbahnen samt vier Mitarbeitern auf Gleis 1 übersehen oder vergessen haben. Es kam zu einer verheerenden Frontalkollision zwischen einem privaten Güterzug der Firma „RCS“ und dem Messwagen. Die traurige Bilanz sind zwei Tote und drei Verletzte.

Donnerstagabend war ein vierköpfiger ÖBB-Trupp samt Messwaggon auf Gleis 1 im Bahnhofsbereich Ober-Eggendorf mit Gleisvermessungsarbeiten beschäftigt. Kurz vor 23.50 Uhr wurde dem zuständigen Fahrdienstleiter Andreas R. aus Wiener Neustadt der herannahende Güterzug gemeldet. Anstatt diesen auf Gleis 2 umzuleiten, fuhr der Güterzug mit über Tempo 100 in den Bahnhofsbereich von Ober-Eggendorf ein – die Katastrophe war unausweichlich. Daran änderte auch die Notbremsung des 28-jährigen Lokführers im Güterzug nichts.

Aufprall mit 100 km/h

Der Mann konnte sich gerade noch aus dem Führerhaus nach hinten retten, ehe der Triebwagen mit 100 km/h in den stehenden Bauzug raste. „Es hat einen riesen Knaller gemacht, dann ist alles kreuz und quer geflogen“, schildert Christian P. mit schmerzverzerrtem Gesicht im Landesklinikum Wr. Neustadt. Der 48-jährige Steirer aus Bad-Blumau hatte riesiges Glück. Er überlebte die Tragödie ebenso wie sein 41-jähriger Kollege Wolfgang M. aus dem Bezirk Wr. Neustadt.

Für zwei Kameraden des Bautrupps gab es hingegen keine Rettung mehr. Andreas Heinschink, 51, aus Ebenfurth bei Wr. Neustadt und Helmut Anschlowar, 52, aus Trofaiach in der Steiermark starben trotz aller Bemühungen der Notärzte noch an der Unglücksstelle. Ein 26-jähriger Wiener, der sich ebenfalls im Güterzug befand, kam mit leichten Verletzungen davon.

Die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt leitet gegen den Fahrdienstleiter ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung ein. Ein Alkotest verlief negativ.

Kommentare