Pensionistin in Ebergassing erschlagen: Es bleibt bei lebenslang

PENSIONISTIN IN EBERGASSING ERSCHLAGEN: PROZESS STARTET IN KORNEUBURG
OGH bestätigte schon vor längerem Schuldspruch wegen Raubmordes. Nun fand Wiener OLG keinen Grund für Strafminderung.

Es bleibt bei lebenslanger Haft für eine 44-jährige Frau, die am 22. Jänner 2019 in Ebergassing (Bezirk Bruck an der Leitha) eine 64 Jahre alte Pensionistin erschlagen und deren Tresor mit 11.000 Euro geraubt hatte. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte schon vor längerem in nicht öffentlicher Sitzung den Schuldspruch wegen Raubmordes bestätigt. Nun wurde auch die Strafberufung zurückgewiesen.

Die Angeklagte war im vergangenen Oktober vom Landesgericht Korneuburg zur Höchststrafe verurteilt worden. Ungeachtet ihrer Beteuerungen, die Bluttat nicht begangen zu haben, folgten die Geschworenen mehrheitlich dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Mit Zimmermannshammer geschlagen

Diese hatte der 44-Jährigen angelastet, die Pensionistin - eine Bekannte, die herum erzählt hatte, dass sie größere Geldbeträge zu Hause aufbewahrte - mit mehr als einem Dutzend Hieben mit einem Zimmermannshammer umgebracht zu haben.

Ausschlaggebend für die Verurteilung dürfte der Umstand gewesen sein, dass sich an einem violetten Bademantel, den die 64-Jährige zum Todeszeitpunkt trug, DNA-Spuren der Angeklagten fanden, die seit Jahren unter Geldnöten litt.

Der Verteidigung der 44-Jährigen blieb nun auch im Bestreben um eine Strafminderung der Erfolg versagt. Ein Drei-Richter-Senat des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) leistete der Strafberufung keine Folge.

Angesichts einer massiv einschlägigen Vorgangsweise und der brutalen Tatbegehung sei kein Platz für eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe, befand der Senat (Vorsitz: Christian Dostal).

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