Pensionistin erschlagen: Mordopfer hat "Mutterrolle übernommen"

PENSIONISTIN IN EBERGASSING ERSCHLAGEN: PROZESS STARTET IN KORNEUBURG
Von den großen Geldbeträgen im Tresor habe Angeklagte nichts gewusst

Am Landesgericht Korneuburg ist am Dienstag ein Raubmordprozess gegen eine Frau eröffnet worden, die am 22. Jänner 2019 in Ebergassing (Bezirk Bruck an der Leitha) eine 64-jährige Bekannte erschlagen haben soll, um an 11.000 Euro in einem Tresor zu kommen. Die 44-Jährige bekannte sich nicht schuldig.

Die Getötete sei "wie eine Mutter für sie gewesen", erzählte die Beschuldigte dem Schwurgericht (Vorsitzende: Richterin Xenia Krapfenbauer) teilweise unter Tränen. Von den hohen Geldbeträgen in dem Safe habe sie nichts gewusst. Ihr sei nur bekannt gewesen, dass die 64-Jährige einmal pro Monat ihre Pension von der Bank hole.

Die zweifache Mutter befand sich laut Staatsanwalt Peter Zimmermann seit Herbst 2018 in einer "äußerst prekären finanziellen Lage", sodass sie nur mehr ein paar Euro auf ihrem Konto hatte. Da sie mit ihrem Lebensgefährten eine Genossenschaftswohnung beziehen wollte und sie ihren Anteil in Höhe von 2.025 Euro dafür nicht mehr aufbringen konnte, verfälschte sie den Erlagschein und überwies in Wahrheit nur die 25 Euro. Dann war ihr Konto praktisch leer. Überziehungsmöglichkeit hatte die Frau keine mehr. Spätestens am 17. Jänner 2019 konnte sie laut Anklagebehörde keine Überweisungen tätigen, die Genossenschaft wollte jedoch ihren Anteil.

Fünf Tage später besuchte sie ihre Bekannte, die ihren Lebensgefährten seit Jugendzeiten kannte, in Ebergassing. Die 64-Jährige hatte des öfteren größere Geldbeträge daheim, was sie auch im Bekanntenkreis immer wieder einmal herumerzählte. Dieses Mal bewahrte sie 11.000 Euro in einem Möbeltresor auf, als die 44-Jährige aus der Nachbarschaft zu Besuch kam.

Brutale Attacke

Im Zuge dessen kam es laut Anklagebehörde zu der brutalen Attacke. Die Beschuldigte soll die 64-Jährige mit einem wuchtigen Schlag gegen das rechte Brustbein zu Boden gestoßen haben. Mit einem Zimmermannshammer schlug sie immer wieder auf das Gesicht und den Kopf des liegenden Opfers ein. 20 Schläge erlitt die 64-Jährige, die letztendlich an einem Schädel-Hirn-Trauma starb. Danach nahm die 44-Jährige laut Staatsanwaltschaft den Möbeltresor mit den 11.000 Euro aus dem Schlafzimmer und flüchtete.

Erst am 25. Jänner wurde die Pensionistin tot in ihrer Wohnung gefunden. Nach zahlreichen Befragungen in der Nachbarschaft und im Freundeskreis geriet zunächst ein Pfleger, dann aber bald die 44-Jährige in Verdacht, da sie ständig ihre Verantwortung änderte, wenn sie mit dem Ermittlungsstand der Polizei konfrontiert wurde. Sie leugnete laut Staatsanwaltschaft zunächst vor der Polizei, in der Wohnung der 64-Jährigen gewesen zu sein, räumte aber dann einen Besuch bei der Frau am 22. Jänner gegen 13.00 Uhr ein.

Schließlich wurde ihre laut Staatsanwalt "aussagekräftige" DNA-Spur mehrfach am Tatort entdeckt - darunter am Körper und Bademantel des Opfers sowie an einem Zigarettenstummel in der Toilette und an der Türschnalle der WC-Tür. Am 6. Februar wurde die Frau festgenommen. Der Tresor und die Tatwaffe wurden nie gefunden, sagte der Ankläger in seinem Eröffnungsplädoyer.

Alibi

Anwalt Wolfgang Blaschitz, der gemeinsam mit Astrid Wagner die Verteidigung übernommen hat, meinte, seine Mandantin hätte ein Alibi und führte ausführlich den Tagesablauf der Angeklagten zur tatrelevanten Zeit aus. So spielte er u.a. eine Nachricht vor, die die 44-Jährige zum Tatzeitpunkt auf die Mobilbox ihres Lebensgefährten gesprochen hatte. Darum ging es um Blumengestecke, die die Floristin machen sollte.

Dass Spuren der Angeklagten in der Wohnung gefunden wurde, sei für den Verteidiger logisch. "Sie war in der Wohnung, aber nicht als Täterin, sondern als Freundin", meinte Blaschitz. Sie hätte ihr an dem Tag nachträglich zum Geburtstag gratuliert. Durch eine Umarmung seien die Spuren an den Körper des Opfers gekommen. "Glauben Sie wirklich, dass ein Täter in der ganzen Wohnung DNA hinterlässt, wenn er einen Raub begehen wird?", fragte der Anwalt in Richtung Geschworene.

Die finanzielle Notlage sei kein Motiv gewesen, so Blaschitz. Denn am Tag nach der Bluttat hätte es einen Termin bei der Genossenschaft gegeben. "Das war für sie äußerst peinlich", meinte der Verteidiger. Denn da habe die 44-Jährige Rede und Antwort stehen müssen, ihren Genossenschaftsanteil habe sie dennoch nicht vorweisen können, obwohl sie ja den Raubmord begangen haben soll.

Lebenslange Haft droht

Der Fall wird an drei Tagen am Gericht verhandelt. Am 22. Oktober soll ein Urteil gefällt werden.

Der Angeklagten droht lebenslange Haft. Die Beschuldigte war am 17. August 2009 am Landesgericht Korneuburg nach einem Überfall auf eine Postfiliale in Klosterneuburg (Bezirk Tulln) unter anderem wegen schweren Raubes zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, von denen sie etwas mehr als die Hälfte verbüßte. Der Staatsanwalt hat deshalb den Widerruf der im Juli 2015 gewährten bedingten Entlassung beantragt. "Sie ist sehr freundlich, auch hier, aber sie ist zu extremer Gewalt fähig", meinte der Ankläger. Bereits bei dem Raub damals habe sie auf ihr Opfer eingestochen, obwohl sie das Geld bereits hatte. Zimmermann sprach von "grundloser Gewalt".

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