Ostumfahrung Wiener Neustadt: Verfahren abgeschlossen

Ostumfahrung Wiener Neustadt: Verfahren abgeschlossen
Verwaltungsgerichtshof wies Revision zurück. Grundeinlöse-Gespräche haben begonnen.

Für den Bau der Ostumfahrung Wiener Neustadt besteht nach Angaben des Landes Niederösterreich vom Montag Rechtssicherheit. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) habe die letzte noch offene Revision zurückgewiesen.

Nach knapp sechs Jahren seien damit „die Umweltverträglichkeit bestätigt und alle Verfahren positiv abgeschlossen“ worden, teilte Landesrat Ludwig Schleritzko (ÖVP) in einer Aussendung mit.

Der NÖ Straßendienst startete bereits die Grundeinlöse-Gespräche für die Errichtung der Landesstraßen-Umfahrung. Die rund 4,8 Kilometer lange B17 Ostumfahrung Wiener Neustadt Teil zwei ist laut Aussendung der letzte Abschnitt der sogenannten Straßenverkehrsinfrastrukturmaßnahmen im Raum Wiener Neustadt.

Sie schließt an die B60 an und führt in Richtung Süden bis zur B53 beim Anschluss zur S4. Die Kosten betragen rund 38 Millionen Euro. Der Baustart soll nach Fertigstellung der B54-Bahnunterführung Wiener Neustadt erfolgen.

Kommentare