NÖ: Nach Tod des Kindes Großbrand verursacht
Ein 24-Jähriger ist am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt wegen Brandstiftung zu zwei Jahren teilbedingt verurteilt worden. Für acht der 24 Monate muss der Angeklagte in Haft. Dem geständigen Niederösterreicher wurde vorgeworfen, im Februar das Feuer in der Lagerhalle einer Papierfabrik in Hirschwang a. d. Rax (Bezirk Neunkirchen) verursacht zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Knochenbrüche
Der Angeklagte gestand die Tat bereits im Ermittlungsverfahren, nachdem er mit Bildern einer Überwachungskamera konfrontiert worden war. Bei dem Vorfall in Hirschwang, einer Katastralgemeinde von Reichenau a. d. Rax, brannte das 4.000 Quadratmeter große Gebäude in der Nacht auf den 23. Februar ab, verletzt wurde niemand. Laut Staatsanwaltschaft entstand ein Schaden von neun Millionen Euro.
Der 24-Jährige sprach am Dienstag im Zusammenhang mit der Brandlegung von einer Art Blackout. Als Beweggrund gab der Beschuldigte an, den Druck aufgrund der Ermittlungen infolge des Todes seines vier Monate alten Sohnes nicht ausgehalten zu haben. Das Baby war im Jänner bewusstlos ins Wiener SMZ Ost geflogen worden, wo es wenige Tage später verstarb. Die Klinik stellte daraufhin Knochenbrüche und Hirnblutungen bei dem Säugling fest und erstattete Anzeige gegen die Eltern.
Die Ermittlungen wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung mit Todesfolge dauerten an. „Es hat Komplikationen bei der Geburt gegeben, mein Sohn war auch auf der Intensivstation“, berichtete der Angeklagte in diesem Zusammenhang.
"Es tut mir so leid"
Als Mitarbeiter der Papierfabrik sei der 24-Jährige nach dem Tod des Kindes immer wieder angefeindet und gemobbt worden. Verteidiger Dietmar Krammer ortete deshalb eine „Kurzschlussreaktion“. „Wenn man immer irgendwie angegriffen wird, steht man mit dem Rücken zur Wand“, erklärte der Jurist.
Der junge Mann selbst gab an, dass er den Brand legen und daraufhin das Feuer melden habe wollen: „Ich entdecke das, ich stehe gut da. Es tut mir so leid, dass das so ausgeartet ist. Das war nicht der Plan“, sagte er. „Ich wollte als Erster hin und das löschen, es war aber dann schon zu viel. Ich habe dann auch die Feuerwehr gerufen“, führte der Angeklagte weiter aus. „Ich bereue das alles sehr, wenn ich könnte, würde ich das alles rückgängig machen“, so der Beschuldigte abschließend.
Schnelles Urteil
Das Schöffengericht benötigte lediglich eine kurze Beratungszeit. „Wir glauben nicht, dass es eine geplante Brandstiftung war, aus Zorn über den Arbeitgeber“, erklärte der vorsitzende Richter. Das Strafausmaß berücksichtige zudem das bereits vor dem Beginn des Verfahrens abgelegte umfassende Geständnis und die Gesamtsituation des Angeklagten. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Kommentare