U17-Kicker wegen eines Fouls verurteilt

Mit einer Roten Karte war es im Fall des 16-Jährigen nicht getan (Symbolbild)
Der 16-Jährige wurde zu vier Monaten bedingt und 500 Euro Schmerzensgeld verurteilt.

Ein Foul bei einer U17-Partie hat einen jungen Fußballer in Krems vor Gericht gebracht: Der 16-Jährige wurde - nicht rechtskräftig - wegen Körperverletzung zu vier Monaten bedingt verurteilt und muss dem Opfer 500 Euro Schmerzensgeld zahlen, berichteten die NÖN (Niederösterreichische Nachrichten). Die Verteidigung berief: "Das war eine Spiel- und Sportverletzung."

"Es war ein Freistoß für uns und ich wollte mich für einen Köpfler freilaufen, da bekam ich einen Ellbogencheck ins Gesicht. Zu einem Kopfballduell ist es gar nicht gekommen", schilderte der 16-Jährige, der am Mund und an der Nase verletzt worden war, laut der Wochenzeitung. Der beschuldigte Kicker sprach von einem Zusammenstoß ohne böse Absicht. Der als Zeuge befragte Schiedsrichter erinnerte sich an ein "ruppiges, foulbetontes" Spiel, in dem er so manche Strafkarte gezückt habe. Wie es zu der Verletzung kam, habe er nicht gesehen.

"Fußballplatz kein rechtsfreier Raum"

Dass das Kremser Urteil richtungsweisend werden könnte, glaubt man beim NÖ Fußballverband nicht, hieß es in dem Bericht. Normalerweise würden Verletzungen unter Sportrisiko fallen. "Solche Urteile sind zwar nicht die Regel, gibt es aber immer wieder. Der Fußballplatz ist eben kein rechtsfreier Raum", erklärte Thomas Hollerer, Rechtsexperte beim Österreichischen Fußballbund, in dem Bericht.

Geldstrafe für Tiroler Hobby-Fußballer

Ein ähnlich gelagerter Fall ging Ende Oktober in Tirol über den Richtertisch. Ein Hobby-Fußballspieler wurde vom Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck rechtskräftig zu einer unbedingten Geldstrafe von 2.700 Euro verurteilt, weil er bei einem Kleinfeldturnier einen gegnerischen Spieler schwer gefoult und diesem einen Bänderriss im Knöchel zugefügt hatte. Zudem muss der 22-jährige Mechaniker seinem Kontrahenten ein Schmerzensgeld von 1.000 Euro bezahlen, ist dem Urteil zu entnehmen, das nun im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) veröffentlicht wurde.

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