NÖ: 18-Jähriger wegen Vorwurfs des versuchten Mordes vor Gericht

NÖ: 18-Jähriger wegen Vorwurfs des versuchten Mordes vor Gericht
Die 38-Jährige wurde bei einem Angriff auf Reitstall-Areal schwer verletzt. Ein 18-jähriger Angeklagter bekannte sich zum Vorwurf des versuchten Mordes nicht schuldig.

Nach einem Messerangriff auf eine Frau auf dem Areal eines Reitstalls im Bezirk Mödling vor rund einem Jahr ist ein 18-Jähriger am Dienstag in Wiener Neustadt wegen versuchten Mordes vor Gericht gestanden. Die Staatsanwaltschaft hat zudem die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Der Angeklagte bekannte sich zu Beginn der Geschworenenverhandlung nicht schuldig und sprach in seiner Befragung von einem Unfall.

Der beschuldigte Nordmazedonier war seit Juli 2021 in Vertretung für seinen Vater als Stallbursche auf dem Reiterhof beschäftigt gewesen. Das spätere Opfer war laut der Staatsanwältin am 13. August 2021 von einem Ausritt zurückgekommen und wollte das Zaumzeug aufhängen. Der Angeklagte soll die Frau verfolgt sowie sie "plötzlich und völlig unerwartet" in eine Ecke der Sattelkammer gedrängt, ihr den Mund zugehalten und ihr Schläge und Tritte versetzt haben. Dann soll er die damals 38-Jährige zu Boden gestoßen und mit einem rund 20 Zentimeter langen Klappmesser mehrmals zugestochen haben. Dem Opfer wurden laut Anklage durch zumindest acht wuchtige Bewegungen gegen Hals und Brustbereich massive Stich- bzw. Schnittverletzungen zugefügt.

"Mit letzter Kraft"

Die Frau sei "absolut hilflos" gewesen, sagte die Staatsanwältin. Das lebensgefährlich verletzte und stark blutende Opfer habe "mit letzter Kraft" flüchten können. Es fuhr mit ihrem Auto davon, musste aber nach kurzer Zeit anhalten. Der Beschuldigte soll dem Wagen nachgelaufen sein und versucht haben, die Tür zu öffnen. Der zufällig vorbeikommende Gemeindearzt leistete Erste Hilfe und verständigte die Einsatzkräfte. Die 38-Jährige wurde vom Notarzthubschrauber in das Universitätsklinikum St. Pölten geflogen, wo sie notoperiert wurde.

Der junge Mann soll die Tat laut der Staatsanwältin "völlig emotionslos" begangen haben: Er soll nach dem Angriff die Tür der Sattelkammer geschlossen und sich die Hände gewaschen haben, während das Opfer am Boden lag. Die Staatsanwältin sprach von einem "vorsätzlichen, brutalen und bestialischen" Delikt: "Der Beschuldigte kannte das Opfer gar nicht", das Motiv sei unklar.

Mandantin leide unter Flashbacks

Die Frau leidet laut der Privatbeteiligtenvertreterin unter einer posttraumatischen Belastungsstörung. Ihre Mandantin könne nicht arbeiten, nicht mehr alleine wohnen und leide unter Flashbacks. "Sie dachte in dem Moment, dass sie jetzt sterben würde", sagte die Privatbeteiligtenvertreterin.

"Die Tat lässt sich nicht beschönigen. Was passiert ist, ist passiert", der Vorfall sei für den Angeklagten selbst nicht nachvollziehbar, sagte die Verteidigerin. Der damals 17-Jährige sei erstmals allein im Ausland gewesen und habe sich nicht verständigen können - er spricht weder Deutsch noch Englisch. Die Tat sei seiner psychiatrischen Diagnose geschuldet.

Der Angeklagte berichtete, die 38-Jährige habe ihn zwei Tage vor dem Vorfall gefragt, warum das Pferd nicht frisst. Der 18-Jährige vermutete, dass sie sich bei der Reitstallbesitzerin über ihn beschwert habe, er sei daraufhin geschimpft worden. "Ich bin nicht schuldig, weil sie mit den Problemen begonnen hat", meinte der Beschuldigte laut Dolmetscherin.

"Ich habe das Messer gezogen"

Am Tag der Tat habe die Frau "auf ihn eingeschlagen", er habe sie weggestoßen und am Hals gepackt, berichtete der 18-Jährige. "Ich habe das Messer gezogen, weil ich Angst hatte, dass sie ein Messer bei sich hat." Er habe sie einschüchtern, aber nicht verletzen wollen. Beim Versuch, ihm die Waffe wegzunehmen, sei die Frau mit der Brust ins Messer gefallen. In der Folge sei sie zu Boden gestürzt und habe ihn getreten. Er sei ebenfalls zu Boden gegangen und habe sie mit dem Messer am Hals verletzt. Für die weiteren Schnitt- und Stichwunden hatte er keine Erklärung. Nach seiner Festnahme hatte er noch von einem anderen Täter gesprochen und ihn detailliert beschrieben.

Der Beschuldigte ist laut Gutachten zurechnungsfähig. Er soll die Tat unter dem Einfluss geistiger und seelischer Abartigkeit begangen haben, weitere Anlasstaten seien zu befürchten. Die Anklagebehörde hat daher die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Dem 18-Jährigen wurde neben versuchtem Mord auch Einbruchdiebstahl vorgeworfen. Er soll ein Sparschwein mit 70 Euro sowie einen Schlüsselanhänger gestohlen haben. Dabei soll er ein Messer bei sich gehabt haben. Ein Urteil wird für die Abendstunden erwartet.

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