Nachbarschaftsstreit: Monatelang Urin auf Haus eines SPÖ-Politikers geschüttet

Nachbarschaftsstreit: Monatelang Urin auf Haus eines SPÖ-Politikers geschüttet
NÖ: Der Zwist zwischen SPÖ-Geschäftsführer Günter Tröger und seinem Nachbarn eskalierte.

Nacht für Nacht stellte sich der Hollabrunner den Wecker, stülpte sich eine dunkle Kapuze über den Kopf und schlich mit einem Töpfchen, in dem er seinen Urin gesammelt hatte, zur Haustür des Nachbarn. Dort entleerte er seine Hinterlassenschaft. Mindestens 15-mal sollen die Fassade und der Hauseingang von SPÖ-Bezirksgeschäftsführer Günter Tröger auf diese Weise verschmutzt worden sein. Sogar die Fassade blätterte schon ab. „Wir haben uns immer gewundert, was da so stinkt“, schildert der Politiker. Die Sache landete gestern auf dem Bezirksgericht Hollabrunn.

Abartig

„Wenn das ein Zehnjähriger macht... ok. Aber Sie? Etwas derart ekliges und abartiges habe ich noch nicht gehört“, ist Bezirksanwalt Herbert Artmann entsetzt. „Warum?“, will Richter Erhard Neubauer wissen. „Das tut mir leid. Aber er hat mich auch immer provoziert. Künftig werde ich mich nicht mehr provozieren lassen. Das bringt nur Scherereien“, gelobt der Angeklagte. Erst durch den Einsatz einer Wildkamera kam man dem geständigen Übeltäter auf die Spur.

Schon seit 20 Jahren sind sich die Nachbarn nicht grün. Ursache war einst ein Streit um einen Parkplatz. „Wir haben uns lange beschimpfen lassen“, sagt Opfer Tröger. „Aber irgendwann sagt man dann auch etwas retour.“

Der Streit wirkt sich noch immer auf den Alltag der Nachbarn aus. „Bevor wir das Haus verlassen, schauen wir immer, ob unser Nachbar auf der Straße ist. Der hat uns ja auch schon mit dem Auto verfolgt“, erzählt der SPÖ-Politiker. „Aber seit die Sache geklärt ist, herrscht Ruhe.“ Und die wünschen sich anscheinend beide Seiten. „Derzeit herrscht heiliger Frieden. Das reicht. Die Nachbarn müssen ja keine großartigen Freunde mehr werden“, zeigt sich Trögers Anwalt bescheiden.

Und es schaut fast so aus, als wäre das tatsächlich möglich. „Kann man sich die Hand geben? Oder ist das gänzlich ausgeschlossen?“, will Richter Neubauer wissen. Man kann. Und tut das auch. Auch wenn nicht alle Involvierten über den Handshake ganz glücklich sind.

Geldstrafe

Das rechtskräftige Urteil: Der angeklagte Nachbar bekommt wegen Sachbeschädigung eine Geldstrafe über 2280 Euro. Außerdem muss er die Renovierungskosten in Höhe von 1700 Euro bezahlen.

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