Tränen vor Gericht: Haft für Ex-Fußballerin Burger nach Alko-Unfall

Tränen vor Gericht: Haft für Ex-Fußballerin Burger nach Alko-Unfall
Die frühere ÖFB-Nationalteamspielerin musste sich wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Moment, in dem Nina Burger zum ersten Mal die Stimme bricht und sie die Tränen nicht mehr zurückhalten kann, ist jener, als sie über einen kurzen Fußweg spricht. Jener Weg, der sie zu ihrem Büro in Wien führte. Burger hatte zuvor mit Freunden das Lokal „Bettel-Alm“ besucht, vier bis fünf weiße Spritzer getrunken, danach wollte sie im Büro schlafen.

Es ist der 25. November 2022, kurz nach vier Uhr Früh. Vor der „Bettel-Alm“ hatte sie noch einen Club und eine Veranstaltung besucht, dort aber nur sehr wenig Alkohol konsumiert.

Die Vienna-Sportdirektorin und frühere ÖFB-Nationalteamspielerin entscheidet sich anders, sie sieht ihr geparktes Auto und steigt ein. „Es war“, sagt die 35-Jährige, „der größte Fehler meines Lebens“.

"Es ist alles so schnell gegangen"

25 Minuten ist sie unterwegs, in Langenrohr in Niederösterreich übermannt sie die Müdigkeit. Sie gerät mit ihren Auto aufs Bankett, der Wagen schleudert und erfasst den Pkw eines 37-Jährigen. „Es ist alles so schnell gegangen. Ich dachte, dass das alles ein Traum ist“, erzählt Burger bei dem Prozess am Landesgericht St. Pölten.

Der zweifache Familienvater stirbt noch an der Unfallstelle, die Ex-Kickerin erleidet unter anderem einen Bruch des Brustbeins. „Mein einziger Gedanke war: Ich hoffe, dass er überlebt. Ich wollte nichts mehr, als dass der andere überlebt.“

Etwas mehr als zwei Stunden nach dem verheerenden Crash ergibt ein Alkotest bei Burger 0,54 Promille. Ein Gutachter rechnet nach, zum Zeitpunkt des Unfalls dürfte die 35-Jährige knapp unter 0,8 Promille gehabt haben.

Die ehemalige Sportlerin betont zwar, dass sie sich dennoch „fahrtüchtig“ gefühlt habe, bekennt sich bei dem Prozess aber schuldig. „Selbst wenn Sie sich noch fahrtüchtig gefühlt haben, hätten Sie das hinterfragen müssen“, sagte der Richter in der Urteilsbegründung.

Mildernd wurden bei der Strafbemessung der bisher ordentliche Lebenswandel, die Unbescholtenheit und das reumütige Geständnis der Angeklagten gewertet.

Das Urteil: Neun Monate Haft wegen grob fahrlässiger Tötung, drei davon muss sie im Gefängnis verbringen. Burger hat allerdings die Möglichkeit, eine Fußfessel zu beantragen. Die Entscheidung darüber trifft aber die jeweilige Justizanstalt. Der Schuldspruch ist bereits rechtskräftig.

Den privatbeteiligten Kindern wurden „symbolische Beträge“ von 3.000 und 1.000 Euro zugesprochen. Mit den übrigen Ansprüchen wurden die Familienmitglieder auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

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