Mordfall Julia Kührer wird nicht neu aufgerollt

Julia Kührer
Oberlandesgericht Wien bestätigte Urteil gegen die Wiederaufnahme des Verfahrens.

Der Mordfall Julia Kührer wird nicht neu aufgerollt. Das Oberlandesgericht Wien hat die Beschwerde gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Landesgericht Korneuburg gegen den Wiederaufnahmeantrag des renommierten Wiener Strafverteidigers Wolfgang Blaschitz abgelehnt.

Blaschitz wollte beweisen, dass der zu 20 Jahren Haft verurteilte Michael K. nicht der Mörder der damals 16-jährigen Niederösterreicherin sei. In mehreren Anhörungen und mit Privatgutachten wollte der Anwalt anhand von Zeugenaussagen zeigen, dass Julia Kührer im Zuge einer Drogenparty an einer Überdosis gestorben sei. Allerdings sei "...im Rahmen der Prüfung des Wiederaufnahmsvorbringens keine einzige Aussage zu Tage gefördert worden, nach der Thomas S. tatsächlich zugestanden habe, den „Drogentod“ von Julia Kührer
verschuldet oder diesen zumindest wahrgenommen zu haben"
, heißt es in der Urteilsbegründung des OLG Wien. Thomas S. war der Ex-Freund von Julia. Blaschitz wollte beweisen, dass der junge Mann den Drogentod des Mädchens wahrgenommen habe.

Mordfall Julia Kührer wird nicht neu aufgerollt

Michael K. wurde wegen Mordes an Julia verurteilt

Der Kriminalfall hatte die Familie des Mädchens und die Ermittler jahrelang in Atem gehalten. Kührer verschwand am 27. Juni 2006 spurlos in ihrer Heimatgemeinde Pulkau im Bezirk Hollabrunn. Nach fünf Jahren der verzweifelten Suche wurden die sterblichen Überreste der Jugendlichen in einem Erdkeller auf Michael K.s Anwesen gefunden. Der Videothekenbesitzer wurde 2013 wegen Mordes zu zwanzig Jahren Haft verurteilt.

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