Mordauftrag im Gefängnis Stein: Urteil lautet 18 Jahre Haft

Mordauftrag im Gefängnis Stein: Urteil lautet 18 Jahre Haft
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Fall ereignete sich in der Justizanstalt Stein.

20.000 Euro Lohn für den Mord an einem Mithäftling. Diese Summe soll ein Insasse der Justizanstalt Stein einem Zellengenossen geboten haben, wenn dieser einen Insassen aus dem Verkehr ziehe. Für diesen mörderischen Tatplan ist ein Häftling am Donnerstag kurz vor Mitternacht am Landesgericht Krems zu 18 Jahren Haft verurteilt worden.

➤ Mehr aktuelle Nachrichten: Warum Amstettens Polizei-Inspektion über „Willhaben“ verkauft wird

Der Schuldspruch wegen versuchten Mordes als Bestimmungstäter ist Gerichtsangaben zufolge nicht rechtskräftig. Das Geschworenenverfahren wurde am Donnerstag nach stundenlanger Beratung erst in den Nachtstunden beendet. Vorgeworfen wurde dem Angeklagten, einem Mithäftling 20.000 Euro als Entgelt für die Tötung geboten zu haben. 

Mordauftrag im Gefängnis Stein: Urteil lautet 18 Jahre Haft

Zumindest zwei Mal soll er den auserkorenen Täter darüber hinaus eindringlich mit dem Umbringen bedroht haben - für den Fall, dass die Handlung unterbleiben sollte. Laut Landesgericht Krems blieb es letztlich nur deshalb beim Versuch, weil der Mithäftling nicht wie vom Beschuldigten geplant agierte, dafür aber Anzeige erstattete.

Angelastet worden waren dem Angeklagten im Geschworenenprozess auch schwere Nötigung sowie gefährliche Drohung.

Kommentare