Missbrauch an Schule: Lehrer soll in Anstalt

Rechtsanwältin Martina Hackl
Anwältin zieht psychiatrisches Gutachten stark in Zweifel. Ein Berufsverbot wird gefordert.

Der Gymnasiallehrer aus Schwechat weist laut dem psychiatrischen Sachverständigengutachten eine „erhebliche, tiefliegende Persönlichkeits- und Sexualstörung auf, die durch bizarr antuende pädophile Handlungen mit sadomasochistischen Elementen gekennzeichnet ist.“ Die Staatsanwaltschaft verlangt daher eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Im Fall des 37-Jährigen Professors für Geografie und Technisches Werken am Bundesrealgymnasium Schwechat ist die Anklage nun fertig. Michael M. soll mit perfiden Methoden während des Unterrichts mindestens vier Schülerinnen im Alter von elf und zwölf Jahren schwer sexuell missbraucht haben. Am 25. Juni steigt in Korneuburg der Prozess gegen den Lehrer.Ursprünglich sei man von bis zu 30 Opfern ausgegangen, in vielen Fällen konnten letztendlich Tathandlungen nicht mehr stichhaltig nachgewiesen werden.

Vorrichtungen gebaut

Vier Mädchen konnten ganz konkret schildern, wie ihr Vertrauenslehrer sie getäuscht und für sie zunächst unbemerkt missbraucht hat. Michael M. hatte sich Vorrichtungen gebaut, bei denen die Kinder im Werkraum quasi im Dunkeln Gegenstände erfühlen mussten. Dabei sollen die Mädchen das Geschlechtsteil von Michael M. betastet haben.

Bei einer Hausdurchsuchung wurden beim Verdächtigen Fotocollagen mit Pornobildern gefunden, bei denen er die Köpfe der Akteure durch Fotos von sich und seiner minderjährigen Schülerinnen ersetzte – zur Selbstbefriedigung, wie er meint. Michael M. ist zu den vier Missbrauchsfällen voll geständig, sagt seine Anwältin Martina Hackl. Andere Anklagepunkte will sie ausräumen. Beispielsweise den Vorwurf des Missbrauchs der Amtsgewalt. Der 37-Jährige soll laut Anklage einer Schülerin einen USB-Stick mit Infos zur Maturaprüfung gegen Sex angeboten haben.

Streit um Gutachten

Bekämpfen wird die Anwältin die Einweisung ihres Mandanten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. „Das psychiatrische Gutachten ist extrem widersprüchlich. Der Sachverständige spricht von einer Rückfallgefahr von 5 bis 10 Prozent, attestiert keine Kernpädophilie und will ihn trotzdem wegsperren. Das passt nicht zusammen. Mein Mandat ist voll einsichtig und unterzieht sich jeder Therapie“, sagt dazu Martina Hackl. Den Besserungswillen des Pädagogen soll unter anderem auch der Seelsorger der Justizanstalt bestätigen. Die Juristin will den Mann deshalb als Zeugen vorladen lassen.

Egal wie das Urteil auch ausfallen wird, Michael M. soll nie wieder als Lehrer arbeiten dürfen. Die Staatsanwaltschaft verlangt die Verhängung eines Berufsverbotes gegen den 37-Jährigen.

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