Millionengrab Multiversum: Freispruch für Ex-Landesrätin rechtskräftig

Millionengrab Multiversum: Freispruch für Ex-Landesrätin rechtskräftig
Die WKStA legte im Untreue-Prozess keine weiteren Rechtsmittel ein: Die Freisprüche gegen die ehemalige Landesrätin und zwei ehemalige Landesbeamte sind rechtskräftig.

Die Freisprüche im Untreue-Prozess gegen die ehemalige niederösterreichische Landesrätin und nunmehrige kaufmännische Geschäftsführerin der Wiener Staatsoper Petra Bohuslav sowie zwei frühere Landesbeamte in der Causa Multiversum Schwechat sind rechtskräftig. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) habe keine Rechtsmittel gegen das Urteil vom 25. Oktober eingelegt, teilte Birgit Eisenmagen, Sprecherin des Landesgerichts, am Montag auf APA-Anfrage mit.

2,8 Millionen Euro Förderung

Der Prozess drehte sich um eine 2,8 Millionen Euro hohe Förderung des Landes Niederösterreich für zwei Hallen in Schwechat (Bezirk Bruck a.d. Leitha). Das Geld war ab 2010 ausgezahlt worden.

Die WKStA hatte den Angeklagten vorgeworfen, dass die Hilfen für eine Mehrzweck- und eine Tischtennishalle gewährt worden seien, ohne die Förderrichtlinien zu beachten. Die frühere ÖVP-Politikerin und die beiden ehemaligen Landesbeamten hatten den Untreue-Vorwurf bestritten.

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Der vorsitzende Richter begründete die Freisprüche im Zweifel in der Schöffenverhandlung damit, dass man keinen "unvertretbaren Rechtsakt" feststellen könne. Viele Dinge könne man zwar im Nachhinein bemängeln, es liege aber "sicher keine wissentliche Inkaufnahme eines Befugnismissbrauchs" vor.

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Justiz jahrelang beschäftigt

Die Causa Multiversum hatte die Justiz jahrelang beschäftigt. Rund um die Gewährung von Bundessportförderungen hatte ein mehrmonatiger Prozess am Wiener Straflandesgericht im März 2022 mit neun Freisprüchen und einem Schuldspruch geendet.

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Unter den Angeklagten waren der frühere Tischtennisweltmeister Werner Schlager und der ehemalige Schwechater Bürgermeister und Nationalratsabgeordnete Hannes Fazekas (SPÖ).

Der frühere Multiversum-Geschäftsführer wurde nicht rechtskräftig wegen rechtswidrig vergebener Darlehen, Untreue und Urkundenfälschung zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt.

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