Letzter Akt einer "Affäre hinter Gittern": Justizwachebeamtin verurteilt
Die „Affäre hinter Gittern“ hatte im Vorjahr für viel Aufsehen in Justizkreisen gesorgt. Sogar Ministerin Alma Zadic war im Zuge einer parlamentarischen Anfrage damit befasst.
Eine Beamtin der Justizanstalt Wiener Neustadt war über eine Liaison mit einem Häftling gestolpert, nachdem kompromittierende Bilder und Videos, die sie gemeinsam mit dem Mann zeigen, auf dessen Mobiltelefon entdeckt worden waren.
„Ich geniere mich“
Schon die Tatsache, dass der Häftling ein solches Handy besaß, zog weitere Ermittlungen nach sich, da Insassen von Justizanstalten der Besitz von Mobiltelefonen verboten ist. In einem abgefangenen Brief wurde der Frau, die auch als Kommunalpolitikerin im südlichen Niederösterreich aktiv war, vorgeworfen, das Handy illegal eingeschmuggelt zu haben, um Kontakt zu ihrem Angebeteten halten zu können.
Das bestritt sie stets, gab jedoch zu, vom Telefon gewusst zu haben. Weil sie dies aber nicht meldete, stand sie nun am Freitag in Wiener Neustadt wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht.
„Ich geniere mich sehr“, gab die 39-Jährige mit gesenktem Kopf zu Protokoll. Mehr wolle sie zu dem Fall nicht mehr sagen. Ein umfassendes Geständnis hatte sie bereits zuvor abgelegt.
"Mitleid und Sympathie"
„Der Häftling hat sie zuerst telefonisch kontaktiert und sie hat überlegt, ob sie es melden soll. Zunächst aus Mitleid, dann aus Sympathie hat sie es aber nicht getan“, schilderte Verteidiger Rudolf Mayer die Vorgeschichte im Namen seiner Mandantin. In weiterer Folge habe sich „eine romantische Beziehung entwickelt, aber keine sexuelle“, so Mayer. „Es sind eben nicht alle Häftlinge hässlich und dumm. Der Mann ist gut aussehend und intelligent.“
„Wir haben einander gesagt, dass wir uns lieben“, hatte die mittlerweile geschiedene Frau in ihrer polizeilichen Einvernahme zu Protokoll gegeben. Mayer bat um ein mildes Urteil für die Frau, die im Vorjahr den Dienst quittiert und eine neue Arbeitsstelle gefunden hat: „Sie hat erkannt, dass sie für den Job als Justizwachebeamtin nicht geeignet ist, weil man dafür eine gewisse Härte braucht. Daher besteht also keine Gefahr, dass sie einen weiteren Amtsmissbrauch begehen könnte.“
Geldstrafe
Und Mayer appellierte: „Wenn man andere, wesentlich krassere Fälle von Amtsmissbrauch betrachtet, dann sind wir hier wirklich im unteren Bereich angesiedelt.“ Der Schöffensenat sah das auch so und verurteilte die Frau zu 720 Euro Geldstrafe – rechtskräftig.
Eine – ebenfalls vom Verteidiger angeregte – Diversion komme jedoch in diesem Fall nicht in Frage, betonte die Vorsitzende in ihrer Urteilsbegründung. „Wir sind mit einer Flut an Problemen im Zusammenhang mit eingeschmuggelten Handys in Justizanstalten konfrontiert. Eine Diversion wäre daher das falsche Signal gewesen, jedem muss klar sein, dass solche Fälle auch zu Verurteilungen führen.“ Möglich gewesen wären maximal fünf Jahre Haft.
Freigesprochen wurde im Zusammenhang mit dem Fall hingegen bereits im Vorjahr ein ehemaliger Kollege der Frau. Dem Justizwachebeamten war vorgeworfen worden, bei einer Haftraumkontrolle wegen des illegalen Mobiltelefons einen Insassen misshandelt zu haben.
Kommentare