Land NÖ gibt rechtliches Okay für Schwebe-Haus auf Stelzen

Land NÖ gibt rechtliches Okay für Schwebe-Haus auf Stelzen
Um die Sonderwidmung zu behalten, hob man das alte Haus während der Bauarbeiten in Klosterneuburg auf Stelzen.

Eine kuriose Baustelle hatte unlängst zu großen Diskussionen in Klosterneuburg geführt. Der Hintergrund: Das Grundstück ist kein Baugrund, sondern als Grünland gewidmet – bauen darf man dort also nicht, eigentlich. „Historisch gewachsen, gibt es auf Grünflächen oft kleine Gebäude, die noch bewohnt werden. Die haben eine Sonderwidmung, als erhaltenswerte Gebäude im Grünland“, erklärte Peter Neubauer, Baudirektor in Klosterneuburg. So auch in diesem Fall.

Gebaut darf dort nur unter besonderen Regeln werden: Mindestens die Hälfte des ursprünglichen Gebäudes muss erhalten werden, abreißen und neu errichten darf man es nicht – so würde die Sonderwidmung und damit das Recht überhaupt zu bauen verfallen. Die Besonderheit bei diesem Projekt: Der Neubau ist unterirdisch. Die Hanglage des Grundstücks spielt dem in die Karten. So ist die Front komplett offen, obwohl es ein Keller ist. So gilt keine Obergrenze für die Bauflächen.

Widmung bleibt erhalten

Damit die Widmung bestehen bleibt, muss das alte Gebäude aber erhalten werden. Also hat man die alte Hütte auf Stelzen gestellt. Weil man sich in der Gemeinde selbst nicht mehr sicher war, ob das eigentlich so erlaubt ist, schaltete man das Land Niederösterreich ein. Die Rechtsexperten vom Land beschlossen nun, es ist alles rechtmäßig. Die Widmung bleibt bestehen.

„Wir bemühen uns nun, beim Land Verständnis für solche Problematiken im Wiener Umland zu schaffen“, sagte der zuständige Stadtrat Sepp Wimmer (Grüne). Stefan Hehberger (PUK) befürchtet, dass andere sich nun ein Beispiel an diesem Bau nehmen könnten. Er hofft, dass man dem mit einer Bausperre Einhalt bieten könnte.

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