Land NÖ erlaubt muslimischer Familie Hauskauf in Weikendorf

Bei Familie Abu El-Hosna ist die Freude groß.
Grundverkehrsbehörde erkennt "dringendes Wohnbedürfnis". ÖVP-Bürgermeister will Rechtsmittel gegen Entscheidung ergreifen.

Der Hauskauf einer muslimischen Familie in Weikendorf (Bezirk Gänserndorf) muss nach Angaben des Landes Niederösterreich genehmigt werden. Für Bürgermeister Johann Zimmermann (ÖVP) „ist die Entscheidung zur Kenntnis zu nehmen“, heißt es seitens der Behörde. Der Ortschef kündigte Rechtsmittel dagegen an.

Wie der KURIER berichtete, wollte die staatenlose Familie Abu El Hosna aus Palästina, die zurzeit in Wien wohnt, im März ein Wohnhaus im Weikendorfer Ortsteil Dörfles erwerben. Die Gemeinde zeigte sich an den Zuzüglern jedoch „nicht interessiert“ - und zwar vordergründig wegen ihres Religionsbekenntnisses. Muslime würden nicht nach Weikendorf passen, hieß es.

„Die unterschiedlichen Kulturkreise der islamischen sowie der westlichen Welt“ würden „in ihren Wertvorstellungen, Sitten und Gebräuchen weit auseinander liegen“, betonte Ortschef Johann Zimmermann (ÖVP) in einer Erklärung an die Grundverkehrsbehörde. Dies ziehe sich bis ins gesellschaftspolitische Leben (siehe Faksimile). Ein Ablehnungsgrund, den Familie Abu El Hosna als „zutiefst diskriminierend“ empfand. Mit einem Anwalt kämpfte sie darum, die Liegenschaft doch noch erwerben zu dürfen.

Land NÖ erlaubt muslimischer Familie Hauskauf in Weikendorf

Ein Ausschnitt aus der Erklärung der Gemeinde.

"Dringendes Wohnbedürfnis"

Die Grundverkehrsbehörde prüfte den Fall daraufhin erneut, der Kauf des Wohnhauses wurde am Mittwoch genehmigt.

„Die zuständige Behörde ist mit ihrer Entscheidung den gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der aktuellen Judikatur gefolgt. Im vorliegenden Fall war dem dringenden Wohnbedürfnis der staatenlosen Erwerber in der Abwägung der Interessen aller Parteien gemäß höchstgerichtlicher Entscheidungen ein entscheidender Stellenwert zu geben. Daher war dem Erwerb der Liegenschaft die Zustimmung zu erteilen“, heißt es aus der zuständigen Abteilung des Landes Niederösterreich.

Ortschef will sich wehren

Der Bürgermeister wird von der Behörde zwar vor vollendete Tatsachen gestellt. Zimmermann will die die weitere Vorgehensweise in der Gemeinde jedoch noch diskutieren. Der ÖVP-Politiker kündigt an, die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel, also eine Überprüfung der Rechtslage mittels Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht, ergreifen zu wollen.

Bei Familie Abu El-Hosna ist die Freude dagegen riesig. Und auch der muslimische Wiener SPÖ-Gemeinderat Omar Al-Rawi, der die Causa publik gemacht hatte, nimmt die Entscheidung des Landes NÖ "mit Genugtuung zur Kenntnis". Er sei "erleichtert und zufrieden, dass die Behörden Menschen nicht aufgrund ihrer Religion oder Herkunft qualifizieren". Der Rechtsstaat habe gezeigt, dass vor dem Gesetz alle gleich behandelt werden.

 

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