Nachbarschaftsstreit: Freispruch trotz Beschimpfung vor laufender Kamera

Nachbarschaftsstreit: Freispruch trotz Beschimpfung vor laufender Kamera
Über den Streit zweier Waldviertler wurde am Dienstag in Krems ein Urteil gefällt. Die Fehde dürfte aber weiter andauern.

Wüste Beschimpfungen wie „Di moch ma heit fertig“, „An Schnee schmeiß i dir nu am Schädl“, „Du wirst di in nächster Zeit wundern“, „I werd eich nu fertig mochn“ oder auch „Du ghearst gmaht, owa woaunders“ warf L. seinem Nachbarn G. im Februar an den Kopf.

Jahrelanger Streit

Und das vor laufender Kamera, da ein Team der ORF-Sendung „Am Schauplatz Gericht“ den Streitenden in Bad Großpertholz (Bezirk Gmünd) gerade einen Besuch abstattete. Denn diese Auseinandersetzung ist nur eine Episode im jahrelangen Nachbarschaftsstreit der Waldviertler.

Der Innenhof ihrer beiden Häuser, der durch die Grundgrenze getrennt wird, war immer wieder zum Schauplatz für Streitigkeiten geworden. L. (70) hatt dort erst im Vorjahr mit seinem Auto auf G. (58) zugeschoben, der sich nur mit einem Sprung retten konnte. Deshalb wurde der mittlerweile 25 Mal Vorbestrafte dann wegen Nötigung zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt.

Am gestrigen Dienstag stand L. hingegen wegen gefährlicher Drohung und beharrlicher Verfolgung vor dem Landesgericht Krems. Denn obwohl eine einstweilige Verfügung gegen L. aufrecht ist, habe er G. immer wieder verfolgt.

Viel Video- und Fotomaterial – beide haben mehrere Überwachungskameras montiert – dieser Streitigkeiten wurden von den Beteiligten als Beweise vorgelegt.

Psychische Belastung

Schon in der ersten Hauptverhandlung Ende Juni betonte der Angeklagte, dass er sich von seinem Nachbarn provoziert fühle.

Er mach unnötigen Lärm und laufe ständig vor seiner Terrasse auf und ab: „Was muss ich in meinen 70 Jahren noch alles aushalten?“, meinte L. äußerst emotional im Rahmen der Verhandlung. Der Angeklagte spricht, wie auch sein Nachbar G. von massiver psychischer Belastung.

"Kein schönes Leben"

„Ich verstehe, wie belastend diese Situation ist. Das ist für beide Parteien kein schönes Leben“, meinte die vorsitzende Einzelrichterin bei der Urteilsverkündung.

Sie sprach L. in beiden Anklagepunkten frei. Die gefährlichen Drohungen interpretiere sie lediglich als „Geschimpfe“ und unbestimmte Äußerungen. Auch der Tatbestand der beharrlichen Verfolgung ist in ihren Augen nicht erfüllt, da zu wenige Vorfälle bekannt seien. „Wie das weitergehen soll, weiß ich nicht“, meinte die Richterin abschließend. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Alle Nachrichten aus Krems und der Wachau jeden Freitag im Postfach mit dem KURIER Krems-Newsletter:

Kommentare