Magistrat Krems: Parteienverkehr nur in dringenden Fällen
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Von dem ab Montag geltenden bundesweiten Lockdown ab Montag sind auch die städtischen Einrichtungen und Amtshäuser der Stadt Krems betroffen. Ab dem 22. November bis voraussichtlich 13. Dezember haben sowohl die Amtshäuser des Magistrats, als auch städtische Einrichtungen, wie Büchereien oder Kulturbetriebe, geschlossen.Sport- und Freizeiteinrichtungen schließen ebenfalls ihre Pforten.
Der Parteienverkehr für Dringliches wird durch die telefonische Vereinbarung von Terminen geregelt. Die Kontaktzahlen sollen reduziert werden und so wird man nur mit Anmeldung und Termin in die Amtsräumlichkeiten gelassen.
Die Stadt Krems bittet um die Einhaltung der vorgegebenen Maßnahmen.
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