Kind in Hundebox gesperrt: Mutter wird Ende Februar Prozess gemacht

Kind in Hundebox gesperrt: Mutter wird Ende Februar Prozess gemacht
Die Urteile sind für 29. Februar geplant. Die Mutter des Zwölfjährigen ist wegen versuchten Mordes angeklagt.

Der Fall eines Zwölfjährigen, der von seiner Mutter im Waldviertel in eine Hundebox gesperrt und gepeinigt worden sein soll, wird in sechs Wochen in Krems juristisch aufgearbeitet. Angesetzt sind am 26., 27. und 29. Februar insgesamt drei Prozesstage, teilte Ferdinand Schuster, Sprecher des Landesgerichts Krems, am Montag auf APA-Anfrage mit. Der 32-jährigen Hauptangeklagten wird u.a. versuchter Mord angelastet, einer möglichen Komplizin (40) fortgesetzte Gewaltausübung.

Vernachlässigt und gequält

Weitere Anklagepunkte in Bezug auf die Mutter des Buben sind Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen sowie Freiheitsentziehung. Für die 32-Jährige wurde seitens der Staatsanwaltschaft Krems so wie für die Zweitangeklagte die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum beantragt. Die Mutter bestreitet laut Verteidigerin Astrid Wagner den Vorwurf des versuchten Mordes. Die mutmaßliche Komplizin wird sich nicht schuldig bekennen, sagte ihr Rechtsanwalt Sascha Flatz Ende des Vorjahres.

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Die beiden Frauen befinden sich in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Die Mutter soll die Tat "unter dem Einfluss einer sich bei ihr entwickelnden schweren Geisteskrankheit begangen" haben, bei ihrer Komplizin lägen "hoch pathologische" Tendenzen vor, wie auch medial kolportiert wurde. Laut dem psychiatrischen Gutachten sind beide Frauen zurechnungsfähig, aber gefährlich. Weitere Taten seien zu befürchten. Die Staatsanwaltschaft beantragte daher zusätzlich zur Strafe eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum nach Paragraf 21, Absatz 2 Strafgesetzbuch.

Die Mutter könnte im Fall einer Verurteilung wegen versuchten Mordes bis zu lebenslange Haft ausfassen. Die Strafdrohung für die Mitangeklagte wegen fortgesetzter Gewaltausübung als Beitrags- oder Bestimmungstäterin beträgt bis zu zehn Jahre.

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Geschlagen und geknebelt

Die 32-Jährige soll ihren Sohn monatelang bis November 2022 u. a. geschlagen, gefesselt, geknebelt und ihn wiederholt über Stunden in eine Hundebox eingesperrt haben. Zudem soll sie das Kind hungern lassen haben. Trotz seines akut lebensbedrohenden Zustands soll die Frau keine medizinische Hilfe geholt haben. Der Bub hatte am 23. November 2022 nur mehr eine Körpertemperatur von 26,8 Grad und lag im Koma. Eine Sozialarbeiterin soll die Rettung gerufen haben. Das Kind wurde in ein Krankenhaus gebracht. Der Gesundheitszustand verbesserte sich später.

Die Mutter wurde im Herbst 2022 festgenommen, Anfang März 2023 klickten dann für die 40-jährige mögliche Komplizin die Handschellen. Die Frau soll der 32-Jährigen Anweisungen zur Bestrafung des Kindes gegeben haben.

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