Gürtelattacke-Prozess in NÖ: Unterbringung angeordnet

Gürtelattacke-Prozess in NÖ: Unterbringung angeordnet
Der Angeklagte soll in einem forensisch-therapeutisches Zentrum untergebracht werden. Er wurde wegen absichtlich schwerer Körperverletzung für schuldig befunden.

Seit Ende Juni sitzt ein 35-jähriger afghanischer Staatsbürger in U-Haft. Heute musste er sich im Kremser Landesgericht wegen der Verbrechen der absichtlich schweren Körperverletzung, der Sachbeschädigung und wegen des Widerstandes gegen die Staatsgewalt verantworten. 

Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, ihn in einem forensisch-therapeutischen Zentrum unterzubringen. Das Urteil: Acht Jahre und eine angeordnete Unterbringung.

Dem Vater von fünf Kindern wird vorgeworfen, dass er am 21. Juni 2024 drei Personen am Hauptplatz von Horn angegriffen haben soll. Er soll dabei einen damals 16-Jährigen mit dem Dorn seines Gürtels lebensgefährlich am Kopf verletzt haben. Auch die beiden weiteren Personen wurden verletzt.