Der Angeklagte spricht in seiner Aussage vor dem Gericht davon, dass er in Notwehr gehandelt habe. Er sei von sechs Personen, die eine Eisenstange mitgehabt haben sollen, zu Boden gestoßen worden. "Ich bin nicht zu den Personen gegangen, die Personen sind zu mir gegangen." Er habe sie nicht angreifen wollen, "aber ich musste".
Die Frage, ob ihm die Verletzten leid täten, beantwortet der Angeklagte mit "Ja".
Die Sachbeschädigung - er soll eine Tür im Asylzentrum eingetreten haben - räumte er ein. Dass er Justizwachebeamte in Haft angegriffen haben soll - das Verbrechen des Widerstandes gegen die Staatsgewalt - streitet er ab.
Fotos im Freibad
Bereits am 14. Juni war er vorläufig festgenommen worden. Damals war ihm vorgeworfen worden, dass er im Freibad Handyfotos von Minderjährigen gemacht habe. Nach der Einvernahme wurde er aber wieder auf freien Fuß gesetzt.
Opfer sagen aus
Anders schildert der damals lebensgefährliche Verletzte den Vorfall auf dem Horner Hauptplatz. Er sei mit zwei Freunden auf dem Volksfest gewesen und wollte Geld abheben. Dort sei er von dem Angeklagten attackiert worden. "Haben Sie ihn in der Gruppe angegriffen?", fragt die Richterin. "Ihm hat niemand was getan", sagt der junge Mann. Auch heute sei eine seiner Hände noch ein wenig taub und er leidet an Migräne.
Einer seiner Freunde, der bei dem Vorfall dabei war, kann sich an Details nicht mehr erinnern, bestätigt aber im Groben den Ablauf. Auch ein weiterer der Freundesrunde schildert vor Gericht die Attacke. Er habe den Angeklagten damals auf einer Bank sitzen gesehen. Er habe die beiden Freunde angerufen, um den Afghanen wegen des Vorfalls im Freibad zur Rede zu stellen. Dieser habe aber kaum reagiert und sei weggegangen. Dann folgte die Attacke.
Auch Herr W. war bei der Attacke in Horn vor Ort. Er sei eingeschritten, als der Angeklagte auf die Jugendlichen losgegangen ist und habe den ersten Schlag abbekommen. "Er hat den Gürtel wie eine Peitsche verwendet. Wenn ich nicht eingeschritten wäre, hätte es Tote gegeben."
"Nicht kooperativ"
Der Gutachter sprach vor dem Gericht davon, dass es schwierig gewesen sei, einen Zugang zu dem Angeklagten zu bekommen. „Er war nicht sehr kooperativ.“ Die Zurechnungsfähigkeit sei trotz Persönlichkeitsstörung gegeben gewesen. Er geht von einer "ungünstigen Kriminalprognose" aus, denn die beschriebene "explosive Gewalt" könne ohne Behandlung jederzeit wieder möglich sein, "selbst bei geringen Alltagsfrustrationen". Der 35-Jährige sei aber nicht behandlungseinsichtig.
Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft. Er soll auch schon vor der Tat in einer Asylunterkunft der Caritas in Horn auffällig gewesen sein. Dann wurde er nach Baden verlegt, ist aber wieder auf eigene Faust ins Waldviertel zurückgekehrt.
Ein Mitarbeiter der Caritas, der den Angeklagten aus seiner Arbeit kennt, sagt, dass der 35-Jährige immer wieder Streit gesucht habe. Mitunter sei er deshalb auch nach Baden verlegt worden.
Die Schöffen glaubten den Ausführungen des Angeklagten nicht. Er wird wegen absichtlich schwerer Körperverletzung, der Sachbeschädigung und wegen des Widerstandes gegen die Staatsgewalt für schuldig befunden. Das Urteil ist rechtskräftig: Acht Jahre Haft und eine Unterbringung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.