Bordell statt Schule: Mutter unterrichtete ihren Sohn nicht

Bordell statt Schule: Mutter unterrichtete ihren Sohn nicht
Da ihr Sohn zwei Jahre Bildungsdefizit aufwies, setzte es für eine Niederösterreicherin in Krems eine bedingte Haftstrafe.

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Dass inkonsequent ausgeführter häuslicher Unterricht sogar vor Gericht enden kann, zeigt ein Fall, der am Dienstag in Krems verhandelt wurde.

Einer 40-Jährigen wurde zur Last gelegt, dass sie ihren heute 9-jährigen Sohn von September 2018 bis Ende November 2020 weder in die Schule geschickt, noch wirklich zu Hause unterrichtet haben soll.

Laut gerichtlichem Gutachten habe der Bub dadurch „ein Bildungsdefizit von zwei Schuljahren“ erlitten und weise neben schulischen Defiziten vor allem auch sozial-emotionale Beeinträchtigungen auf.

Ohne Lehrplan mit Materialien aus dem Internet

Obwohl die Mutter angab, ihren Sohn während des gesamten Zeitraums täglich zwischen drei und vier Stunden unterrichtet zu haben, konnte er im November des Vorjahres weder lesen noch schreiben. Lernmaterialien bezog die Familie während des ersten Schuljahrs, wo sie sich in Deutschland aufhielt, meist aus dem Internet. Erst nach der Rückkehr nach Österreich im Jahr 2019 wurde mit Büchern gelernt – einen Lehrplan habe man dabei nicht verfolgt.

Obwohl bei dem Kind im selben Jahr ADHS und Legasthenie festgestellt und ein Schulbesuch empfohlen wurde, beantragte die damals im Bezirk Gmünd lebende Familie häuslichen Unterricht, der auch genehmigt wurde. Der Heimunterricht sei nach einem Wunsch ihres damaligen Partners „ein Kompromiss“ gewesen.

Unterricht im Bordell

Aufgrund anderer prekärer Lebensumstände war die Familie auch schon damals ins Visier des Jugendamtes gekommen. Mutter und Kind verzogen aber wieder nach Bulgarien und Tschechien, wo die 40-Jährige ihren Sohn teilweise im Bordell, wo sie wohnten, unterrichtete.

Vor Gericht bedauerte die Angeklagteihr Verhalten: „Ich würde es nicht mehr machen, weil ich meinem Kind geschadet habe. Es wäre besser gewesen, wenn er gleich in die Schule gegangen wäre.“ Schuldig bekannte sie sich aber nicht.

Heute besucht der Bub die zweite Klasse einer Landessonderschule im Bezirk Tulln, wo er nun fremduntergebracht ist. Obwohl er in schulischer Hinsicht viel aufhole, hinke er Gleichaltrigen weiter hinterher, so eine Gutachterin.

Bedingte Haftstrafe

Die Einzelrichterin sah den Tatbestand des „Quälens oder der Vernachlässigung unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen“ erfüllt. Die Frau wurde zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, die ihr mit einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen wird. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

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