Vergewaltigungsprozess in Korneuburg: 15-Jähriger wurde freigesprochen
Hinter den Türen des Landesgerichts Korneuburg werden die Schicksale vieler Menschen verhandelt.
Als sich die Türen des Verhandlungssaal 17 am Landesgericht Korneuburg schließen, nimmt ein 15-Jähriger im schwarzen Sakko auf der Anklagebank Platz. Andere in seinem Alter fiebern an diesem Montag dem WM-Spiel Österreich gegen Argentinien entgegen - für ihn steht etwas ganz anderes auf dem Spiel.
Schwere Vorwürfe
Der Jugendliche muss sich einer Gerichtsverhandlung stellen, da er am 7. Dezember des Vorjahres eine 13-jährige Bekannte in ihrem Kinderzimmer vergewaltigt haben soll – so lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft. Er selbst bekennt sich nicht schuldig. Laut ihm sei es zu einvernehmlichen Berührungen, aber nicht zum Geschlechtsverkehr gekommen. Auf geschlechtliche Nötigung stehen in Österreich bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe.
„Sie ist überall herumgelaufen und hat fälschlicherweise erzählt, dass ich der böse Vergewaltiger bin“, erzählt der Angeklagte sichtlich verärgert vor Gericht, woraufhin sich der Richter erkundigt: „Wie erklären sie dann die Anzeige der Zeugin? Das ist für sie ja auch ein wahnsinniger Aufwand und unangenehm. Wieso sollte eine 13-Jährige so etwas machen, wenn doch alles einvernehmlich war?“ „Das würde ich selber gerne wissen, wieso sie das macht, ich habe keine Erklärung dafür“, erwidert der 15-Jährige kopfschüttelnd.
Freunde sagen als Zeugen aus
Kennengelernt haben sich der Angeklagte und die 13-Jährige über Freunde, die teilweise auch als Zeugen vor Gericht geladen sind. Ein Freund des Angeklagten sagte aus, vor der Zimmertür gesessen zu sein, als die vermeintliche Vergewaltigung passierte. Aus dem Zimmer habe er aber nichts vernommen. Seiner Meinung nach habe bei beiden gegenseitiges Interesse bestanden.
Die Freundin der 13-Jährigen, die als Zeugin geladen war, bestätigt dies zwar, erklärt aber auch: „Sie hat mir erzählt, dass sie das nicht wollte und mehrere Male deutlich 'Nein' gesagt hat.“ Deswegen habe die Zeugin auch der Mutter der 13-Jährigen von der Vergewaltigung erzählt, die daraufhin mit ihrer Tochter ins Krankenhaus fuhr, um eine Untersuchung durchzuführen.
Diese ergab, dass das Jungfernhäutchen der Minderjährigen noch unangetastet sei - was zwar nicht gänzlich gegen eine Vergewaltigung, aber höchstwahrscheinlich gegen eine 30-minütigen Gewaltakt, wie ihn die 13-Jährige beschrieb, spreche.
Emotionaler Freispruch
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wird im Verhandlungssaal auch ein Video der Einvernahme des Opfers gezeigt. Für die Öffentlichkeit schließen sich die Türen des Verhandlungssaals deshalb wieder. Als sie sich das nächste Mal öffnen, werden die Schöffinnen und Schöffen zur Beratung gebeten. Kurz nach 12 Uhr steht schließlich das Urteil fest: Der Angeklagte wird freigesprochen, auf Rechtsmittel wird verzichtet.
Seine Eltern atmen auf und schluchzen. Hinter den Türen des Verhandlungssaals fallen sich der Angeklagte und sein Freund, der als Zeuge aussagte, erleichtert in die Arme.
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