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Zwischen Überforderung und Gewalt: Mutter erhält bedingte Haftstrafe

„Andere bringen ihre Kinder auch um“: Mutter in Wiener Neustadt wegen Gewalt gegen ihre minderjährigen Kinder vor Gericht.
PROZESS UM ANSCHLAGSPLÄNE AUF TAYLOR-SWIFT-KONZERT: LANDESGERICHT WIENER NEUSTADT

Eine angespannte Familiensituation, zwei minderjährige Kinder und eine Mutter, die alleingelassen in der Mitte steht und langsam zerbricht. So stellt es zumindest die Verteidigung der angeklagten Mutter dar, die in dem hell erleuchteten Gerichtssaal des Landesgerichts Wiener Neustadt das Wort ergreift: „Sie wird sich schuldig bekennen, was die verbalen Entgleisungen betrifft, aber sie hat den Kindern nie Gewalt angetan.“ 

Kinder mit dem Umbringen bedroht

Die Niederösterreicherin ist wegen fortgesetzter Gewaltausübung an ihren minderjährigen Kindern, zehn und drei Jahre, angeklagt. In einem Zeitraum von über einem Jahr soll sie die Kinder mit dem Umbringen, Selbstmord und dem Brechen ihrer Finger bedroht haben. 

Laut einer Aussage des Lebensgefährten habe sie die Kinder mehrmals mit der flachen Hand ins Gesicht oder auf den Hinterkopf geschlagen. Einmal soll sie einem ihrer Söhne sogar die Zahnbürste so fest in den Mund gedrückt haben, dass er blutige Verletzungen im Mundinnenraum davongetragen haben soll. 

Schöffin kommen die Tränen

„Ich hau ihn an die Wand“ oder „Andere bringen ihre Kinder auch um“ - das sind nur ein paar der Aussagen der Mutter, die im Jahr 2025 von dem Handy ihres Lebensgefährten aufgenommen wurden. Einige der Aufnahmen liegen dem Gericht vor und werden vor den Schöffinnen und Schöffen abgespielt. Die Kinder weinen und schreien im Hintergrund, so bitterlich, dass einer Schöffin die Tränen kommen. 

In einer für die Verhandlung aufgezeichneten Aussage beschreibt der Kindesvater eine konkrete Situation so: „Was für mich besonders schlimm war, war als ich auf der Terrasse geraucht habe und gehört habe, dass drinnen geschrien wird.“ Da habe er das Handy gezückt und heimlich gefilmt. „Mein Sohn hat auf den Boden gespuckt, um die Mama zu provozieren und hat sich dann unter dem Tisch versteckt. Sie hat ihn wie ein Stück Fleisch hervorgezogen und ihm dann ins Gesicht geschlagen. Er hat geblutet im Gesicht, bei der Lippe und war ganz perplex.“ 

„Ich habe mich allein gefühlt“

Die Angeklagte bestreitet dies. Der Sohn hätte lediglich einen Kratzer im Gesicht gehabt, der von ihren Fingernägeln beim Hervorziehen des Kindes von unter dem Tisch entstanden sei. Sie habe ihren Kindern nie Gewalt antun wollen. Auch sie unterdrückt Tränen. 

Sie bereue die verbalen Beschimpfungen den Kindern gegenüber, ja, denn sie sei überfordert gewesen, da ihr Lebensgefährte sie nicht ausreichend unterstützt hätte: „Ich hab mich allein gefühlt, ich war in einer Beziehung aber in Wirklichkeit war ich allein.“ Von den Handgreiflichkeiten ist auf den Videoaufnahmen nichts zu sehen

Mittlerweile ist die Frau in psychologischer Betreuung und hat einen fixen Job angenommen. Diese Unabhängigkeit habe ihr in der Beziehung gefehlt, denn ihr Mann sei derjenige gewesen, der das Geld nachhause brachte. „Ich war nicht immer dieses Monster“, beteuert die Mutter. Sie habe sich einfach zu spät Hilfe gesucht. „Ich habe mich geniert, andere schaffen es ja auch mit zwei Kindern.“ Die beiden Söhne wohnen inzwischen bei ihrem Vater.

Milderes Strafmaß

Die Richterin verweist auf die Schöffinnen und Schöffen und gibt zu bedenken, dass der Gesetzgeber bei einer Anklage nach Paragraph 107 (b) Absatz 4 dem Gericht einen großen Spielraum gibt, was das Strafmaß angeht. Das Strafmaß bei einer fortgesetzten Gewaltausübung gegen Unmündige über einen Zeitraum, der ein Jahr übersteigt, ist bei 5 bis 15 Jahren Freiheitsstrafe angesetzt. 

Im Zuge der Verhandlung wird nicht klar, ob die Gewaltausübung tatsächlich länger als ein Jahr stattfand, weshalb das Strafmaß milder ausfällt. Auch ob die Angeklagte beiden Söhnen oder nur dem 3-Jährigen Gewalt angetan habe, bleibt offen. 

Nach über vier Stunden Verhandlung kommt das Schöffengericht schließlich zu einem Urteil: 14 Monate bedingte Haft und eine Weisung zur Psychotherapie. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

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