14-Jährige vor Gericht: Bedingte Haft nach Gewalttat an 12-Jährigem
Am Landesgericht Korneugburg beginnt am Montag der Prozess gegen den 42-Jährigen, der seine Lebensgefährtin sediert und vergewaltigt haben soll.
Die Angeklagte aus Wien ist mit ihren derzeit 14 Jahren bereits strafmündig. In dem Prozess, der am 15. Juli am Landesgericht Korneuburg stattfand, wurden ihr der Versuch der absichtlichen schweren Körperverletzung sowie auch Nötigung und Diebstahl vorgeworfen. Das Opfer: ein 12-jähriger Schüler.
Die rumänische Staatsbürgerin ist derzeit in einer Betreuungseinrichtung untergebracht, zuletzt hat sie keine Schule mehr besucht. „Ich hatte keine Lust mehr“, meint sie dazu. Vorstrafen hat sie keine. An der Tat waren noch vier weitere Personen beteiligt, zwei davon erschienen vor Gericht als Zeugen. Sie sind noch nicht strafmündig und daher nicht angeklagt.
Anorak und Anrainerin waren Rettung
Zugetragen hat sich die Straftat am 19. Jänner diesen Jahres. Die Verdächtige und ihre Komplizen lockten das 12-jährige Opfer in einen Keller eines Wohngebäudes, nachdem sie sich zuvor beim Krisenzentrum in Wien getroffen hatten. Im Keller angekommen, begannen sie auf den Buben einzuschlagen. Unter anderem rammte ihm jemand aus der Gruppe das Knie ins Gesicht, es gab Faustschläge und Tritte gegen den Kopf sowie den Bauch.
Eine Prellung der Nase und Abschürfungen im Mundbereich sind nur zwei der Verletzungen, die der Betroffene an diesem Tag davontrug. Seine Rettung: Ein dicker Anorak, der Schlimmeres verhinderte sowie eine aufmerksame Anrainerin, die das Geschehen wahrnahm und mit der Polizei drohte. „Sie behandelten das Opfer als reinen Boxsack“, kommentierte die Staatsanwältin.
Die Schuhe küssen
Der Vorwurf der Nötigung entstand dadurch, dass das Opfer gezwungen wurde, die Schuhe der Angeklagten und eines Mittäters zu küssen. Auch wurden ihm von einem der Beteiligten das Handy sowie eine Vape gestohlen. Als Grund für die Tat gibt die Angeklagte an, einen Monat zuvor vom Opfer in sexueller Weise angefasst worden zu sein. Die Idee zu der Tat sei entstanden, als die Involvierten etwa einen Monat später wieder aufeinandertrafen.
Auf die Frage, warum er mit in den Keller gegangen sei, antwortet das Opfer, es habe das freiwillig getan: „Sie haben gesagt ´Komm chillen wir´!“ Mittlerweile glaubt der 12-Jährige, dass es sich bei dem Vorfall um eine spontane Idee gehandelt habe; von den entwendeten Sachen wurde ihm nichts zurückgegeben.
Videomaterial belustigte Mittäter
Die Beweismittel der Abläufe im Keller sicherte die Angeklagte sozusagen gleich selbst, nämlich mit mehreren Videoaufnahmen der Tat, die laut ihren eigenen Aussagen auch an die Beteiligten gesendet wurden. Diese Aufnahmen wurden im Gerichtssaal gezeigt, die beiden Zeugen wurden von Richter Rainer Klebermaß dazu angehalten, sich die Materialien anzusehen. Einer wollte nicht, er musste trotzdem.
In den Videos sind die Schreie des Opfers zu hören, auch „Bitte!“ wird wiederholt gerufen - begleitet vom Lachen der Angeklagten. Einer der Zeugen stimmte dabei gleich mit ein, aber vor Gericht, nicht im Video. Neben dem Wimmern des Opfers meldeten sich die Täter in der Aufnahme immer wieder zu Wort, unter anderem mit: „Wir sind erst fertig, wenn du blutest!“ Die Angeklagte gab an, vor der Tat Cannabis konsumiert zu haben und dadurch benebelt gewesen zu sein. „Nein, warst du nicht!“, meint der Richter dazu.
Diversion gewünscht
Die vier beteiligten Minderjährigen waren teilweise geständig oder sagten nicht aus. Auch sie waren zumindest teils in Wohngemeinschaften untergebracht und gelten als sogenannte „Systemsprenger“. Die Angeklagte selbst war geständig.
Auch ihrer Verteidigerin ist klar: „Es gibt hier nichts zu beschönigen, den Ausführungen ist schlichtweg zu folgen.“ Dennoch tue es der Angeklagten leid, sie komme zudem aus schwierigen Verhältnissen und möchte um eine diversionelle Vorgehensweise ersuchen. Die Staatsanwältin fordert einen Schuldspruch und argumentiert: „Sie wollte, dass er verletzt wird, dass er schwer verletzt wird.“
Schuldspruch in zwei Anklagepunkten
Die Angeklagte wurde für den Versuch der absichtlichen schweren Körperverletzung und den Tatbestand der Nötigung schuldig gesprochen, ein Freispruch erfolgte hinsichtlich des Diebstahls. Verhängt wurde eine bedingte Haftstrafe von zwei Jahren sowie eine Probezeit von drei Jahren. Mildernd wirkte sich aus, dass das Mädchen bisher nicht straffällig geworden war und ein Geständnis abgelegt hat.
Doch die erschwerenden Faktoren überwogen: Das In-den-Keller-Locken zeuge von besonderer Heimtücke, die Tat wurde mit besonderer Brutalität ausgeführt und das mit mehreren Angreifern, außerdem wurde das Opfer erniedrigt. „Ich war selten weiter von einer Diversion entfernt als hier“, meint der Richter.
Die Angeklagte verdanke es zudem allein ihrem Alter, dass sie nicht eingesperrt werde. Sie nahm das Urteil an, es ist somit rechtskräftig.
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