Wels: Prozess gegen Raser nach filmreifer Flucht über 160 Kilometer
Der Prozess findet am Straflandesgericht Wels statt (Symbolbild)
Zusammenfassung
- Ein 30-Jähriger steht in Wels wegen Mordversuchs vor Gericht, weil er auf der A25 trotz Polizeisperre mit hoher Geschwindigkeit in einen Baustellenbereich gefahren sein soll.
- Nach dem Vorfall kam es zu einer 160 Kilometer langen Verfolgungsjagd, bei der der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft mehrfach Polizeiautos bedrängt und gerammt haben soll.
- Der Angeklagte bestreitet den Mordversuch, verweist auf emotionalen Ausnahmezustand und finanzielle Probleme, während ein Gutachten seine Zurechnungsfähigkeit bejaht.
Weil er auf der Welser Autobahn (A25) eine Polizeisperre missachtet und mit 150 km/h auf einen Bauarbeiter zugefahren sein soll, ist ein 30-Jähriger am Dienstag in Wels wegen Mordversuchs vor Gericht gestanden.
Der Vorfall zog eine 160 Kilometer lange Verfolgungsjagd mit der Polizei nach sich, bei der er mehrmals versucht haben soll, Einsatzwagen von der Straße zu drängen. Er bekannte sich zum Mordversuch nicht schuldig. In seinen Aussagen widersprach er sich öfter.
Die A25 war am Abend des 9. Februar total gesperrt, weil Markierungsarbeiten durchgeführt wurden. Bereits mehrere 100 Meter vor der Baustelle wurde der Verkehr gedrosselt, es staute.
An Baustelle vorbei
Laut Staatsanwaltschaft habe sich der Deutsche zwischen den wartenden Autos durchgeschlängelt bzw. sei am Pannenstreifen mit 80 km/h vorbeigefahren und dann - eine Straßensperre der Polizei und LED-Warner ignorierend - in den Baustellenbereich eingefahren, wo ein Arbeiter mit der Markierung beschäftigt war. Die Polizisten schalteten geistesgegenwärtig das Folgetonhorn ein und „den Arbeiter hat es gerissen“, schilderte die Staatsanwältin die dramatischen Minuten. Der Mann sei in letzter Sekunde auf die Seite gesprungen.
In der Folge flüchtete der Angeklagte und lieferte sich mit der Polizei eine Verfolgungsjagd über 160 Kilometer bis nach Altlengbach (Bezirk St. Pölten).
„Wie in Hollywoodfilmen“
„Sie können sich das ruhig so vorstellen, wie man es in Hollywoodfilmen sieht“, so die Staatsanwältin. Der Angeklagte sei durchgehend mit 200 km/h und streckenweise sogar mit 240 km/h gefahren und habe mehrfach versucht, Polizeiautos zu rammen. Als er schließlich nur mehr auf der Felge fuhr, gelang es der Polizei, ihn einzukesseln. „Selbst da wollte er sich noch befreien und ist mit drei Polizeiautos kollidiert.“ Fazit: „Es war von der ersten bis zur letzten Sekunde brenzlig und es war lebensbedrohlich.“
In dem Vorfall mit dem Bauarbeiter sieht die Staatsanwaltschaft einen Mordversuch. Darüber hinaus legt sie dem Mann Widerstand gegen die Staatsgewalt, mehrfache versuchte schwere Körperverletzung, mehrfache schwere Nötigung und Sachbeschädigung zur Last.
Der Angeklagte bekannte sich nur teilweise schuldig. Einen Mordversuch stritt er ab, den Bauarbeiter habe er nicht bemerkt.
„Emotional nicht ganz bei mir“
„Ich war emotional nicht ganz bei mir, es war eine Flucht“, behauptet der Angeklagte, der an dem Tag von Deutschland nach Österreich gefahren war. Er habe „finanziellen Stress“ gehabt und wollte deshalb zu seinem Onkel nach Wien fahren, um ihn um Hilfe zu bitten. Einen Kredit habe er sich nicht nehmen können, weil Zinsen aus religiösen Gründen nicht erlaubt seien. Ein Beisitzer wunderte sich allerdings, dass er dann ein Leasingauto fahren durfte - und dass er den Onkel vor der 700 Kilometer weiten Fahrt gar nicht kontaktiert habe.
Über die Höhe seiner Schulden konnte der Angeklagte keine Auskunft geben. In seiner ersten Einvernahme hatte er gesagt, er sei nach Österreich gefahren, „um etwas zu stehlen“. Vor Gericht behauptete er, dass das nicht gestimmt habe. Vor der Haftrichterin hatte er auch eingeräumt, dass er das Polizeiauto, das die Autobahn vor der Baustelle abgesperrt hatte, gesehen habe, vor Gericht leugnete er das.
„Tunnelblick“
Der Verteidiger sprach davon, dass sein Mandant aufgrund eines persönlichen Problems „einen Tunnelblick“ gehabt habe. Er habe eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit neurotisch-zwanghaften Anteilen. Die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner hält ihn allerdings für zurechnungsfähig. Am Nachmittag sollen noch mehrere Zeugen gehört werden. Ein Urteil ist für den Abend geplant.
Kommentare