Kinder im Weinkeller: Angeklagter wegen "Reisekosten" nicht beim Prozess
Eine Pfefferspray-Attacke in einer Kellergasse in Hadres (Bezirk Hollabrunn) hat am Mittwoch in Korneuburg ein gerichtliches Nachspiel. Jener Mann, der mit seiner Familie illegal in einem Presshaus gewohnt hatte, ist wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung angeklagt.
Ihr Mandant werde nicht zur Einzelrichterverhandlung erscheinen, bestätigte Rechtsanwältin Astrid Wagner am Dienstag auf KURIER-Anfrage. Der Beschuldigte halte sich derzeit im Ausland auf, eine Anreise wäre sehr aufwendig, ließ der Beschuldigte über seine Verteidigerin Astrid Wagner ausrichten. Ihr Mandant bekenne sich nicht schuldig, so die Anwältin. Er bedaure den Einsatz des Pfeffersprays.
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In einem Schreiben an den Richter sei von Reisekosten in Höhe von 17.000 Euro die Rede, wie Medien berichteten. Ihr Mandant sei bereits einvernommen worden, erklärte Wagner, die von einem Urteil in Abwesenheit des Angeklagten ausgeht. Der Prozess sei nach wie vor anberaumt, informierte der Sprecher des Landesgerichts am Dienstagabend auf Anfrage.
Dem Angeklagten wird nach Angaben des Landesgerichts Korneuburg angelastet, am 26. Jänner in Obritz einen Sozialarbeiter und den örtlichen Amtsleiter durch Verwendung eines Pfeffersprays mit Gewalt an einer Amtshandlung gehindert und die beiden vorsätzlich am Körper verletzt zu haben.
Pfefferspray-Angriff
Der Mann soll mit seiner Partnerin und sechs Kindern ein Presshaus mit angeschlossener Kellerröhre bewohnt haben. Ein Vertreter der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn und ein Beschäftigter des Gemeindeamtes hatten laut früheren Polizeiangaben aufgrund von Anrainerbeschwerden Nachschau an der Adresse gehalten. Dabei soll es zum Pfefferspray-Angriff gekommen sein. Über den Fall wurde auch in ausländischen Medien berichtet.
Der Mann soll sich nach der Attacke mit den Kindern in dem Weinkeller verbarrikadiert haben. Das Gebäude wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft durchsucht. Dort befanden sich die 40-jährige Partnerin des Beschuldigten und sechs Kinder im Alter von sieben Monaten bis fünf Jahren. Entdeckt wurde ein riesiger Vorrat u.a. an Lebensmitteln.
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Meldezettel oder Geburtsurkunden für die Kinder gab es keine. Da die Identität der Kleinen nicht geklärt werden konnte, wurden diese vorübergehend in die Obhut des Fachgebietes Sozialarbeit der Bezirkshauptmannschaft übergeben. DNA-Tests bestätigten in der Folge die Vaterschaft des Mannes. Seit Februar sind die Kinder wieder in Obhut der Eltern.
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