Kind nach Hundebiss in Lebensgefahr: Tiere zuvor unauffällig

Das Kind wurde bei der Hundeattacke (Symbolbild) schwerst verletzt
Zustand des vierjährigen Buben ist unverändert kritisch. Behörde überprüft die Hunde und ihre Besitzer.

Keine guten Nachrichten gibt es aus dem SMZ-Ost in Wien. Der vierjährige Christian, der am Sonntag wie berichtet auf dem Hof seiner Großeltern in Obritz in der Gemeinde Hadres (Bezirk Hollabrunn) durch eine Hundeattacke schwer verletzt wurde, schwebt nach wie vor in Lebensgefahr. Sein Gesundheitszustand ist unverändert kritisch.

Indes laufen die Untersuchungen zu dem tragischen Zwischenfall auf mehreren Ebenen. Es ist fraglich, ob überhaupt noch festgestellt werden kann, welcher der beiden Hunde der Großeltern das Kind angefallen und im Nackenbereich und am Hinterkopf mit Bissen schwer verletzt hat. Der Vorfall selbst ist laut Polizeiangaben nicht beobachtet worden. Erst nach der Attacke fand der Großvater das schwer verletzte Kind im Innenhof am Boden liegend.

Bei den beiden Tieren handelt es sich um einen Deutschen Schäferhund sowie einen Staffordshire Bullterrier. Letzterer gilt in Niederösterreich als Listenhund. Die Besitzerin verfügt über einen entsprechenden Sachkundenachweis (Hundeführerschein) zum Führen des Tieres. „Bisher waren die Tiere meines Wissens auch unauffällig. Es gab keine Vorfälle in der Vergangenheit“, sagt der ÖVP-Vizebürgermeister von Hadres, Karl Schnitzer, im Gespräch mit dem KURIER.

Hundehalteverbot wird geprüft

Das bestätigt auch der stellvertretende Bezirkshauptmann von Hollabrunn, Karl-Josef Weiß. Die Behörde überprüft bei einer veterinärmedizinischen Untersuchung die Bedingungen der Haltung der beiden Tiere. „Wir sind für das Tierschutzgesetz verantwortlich. Ein Hundehalteverbot muss von der Gemeinde verhängt werden“, sagt Weiß.

Laut Schnitzer werde es diesbezüglich auch Überprüfungen geben. Den Großeltern des Kindes drohen neben einem Verwaltungsstrafverfahren auch strafrechtliche Konsequenzen. Die Polizei wird Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg erstatten. Überprüft wird unter anderem eine Verletzung der Aufsichtspflicht.

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