Kind in Hundebox: Land NÖ weist Klage und Vorwürfe zurück
Im Fall um einen nunmehr 14-Jährigen, der von seiner Mutter im Waldviertel in eine Hundebox gesperrt und gequält worden ist, hat das Land Niederösterreich die in einer Klage erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen. Der Opferanwalt des Kindes verlangt 150.000 Euro Schmerzengeld.
Es liege "keinerlei Sorgfaltswidrigkeit“ vor, "sämtliche gesetzlichen Pflichten“ seien "vollumfänglich eingehalten“ worden, wurde in einer von einer St. Pöltner Rechtsanwaltskanzlei verfassten Klagebeantwortung festgehalten. Die zivilrechtliche Klage hatte Opferanwalt Timo Ruisinger im November des Vorjahres beim Landesgericht Krems eingebracht.
Der Gesamtstreitwert beträgt 180.000 Euro, zu 150.000 Euro Schmerzengeld kommen 30.000 Euro an Feststellungsinteresse für die zukünftigen Schäden. Rechtlich gestützt ist die Klage auf das NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz, das Land ist demnach der Träger der Kinder- und Jugendhilfe, berichtet die APA.
Bezug nahm Ruisinger hauptsächlich auf die Rolle zweier Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen a. d. Thaya, die mit dem Fall befasst waren. Deren Handeln und Unterlassen sei dem Land als Träger der Kinder- und Jugendhilfe zuzurechnen. "Es gab eine Vielzahl an Hinweisen, dass die Kindesmutter dem Wohl des Klägers schadet und diesem dadurch körperliche und psychische Schäden zugefügt wurden“, heißt es in der Klage.
Sozialarbeiter sah keine Gefahr im Verzug
Nach zwei Gefährdungsmeldungen hatte es seitens der Kinder- und Jugendhilfe am 28. Oktober und am 18. November 2022 (vier Tage, bevor der Bub ins Koma fiel) jeweils unangekündigte Hausbesuche bei Mutter und Sohn gegeben. Zunächst waren beide Sozialarbeiter an Ort und Stelle gewesen, beim zweiten Termin erschien der federführende Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen a. d. Thaya alleine. Geortet wurden von ihm zwar Auffälligkeiten, es wurde aber keine Veranlassung für eine sogenannte Gefahr-im-Verzug-Maßnahme angenommen. Aus Sicht des Opfervertreters wurde "nicht adäquat“ reagiert, insbesondere wäre ein persönliches Gespräch mit dem Kind notwendig gewesen, wurde festgehalten. Den Mitarbeitern der Bezirkshauptmannschaft sei "Versagen vorzuwerfen“.
20 Jahre Haft für die Mutter
Gegen die beiden in der Klage erwähnten Sozialarbeiter - ein Mann und eine Frau - laufen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Krems. Im Raum steht der Verdacht des Amtsmissbrauchs.
Die ursprüngliche Causa selbst sorgte über die Landesgrenzen hinweg für Aufsehen. Die nun 34-jährige Mutter hatte ihren Sohn geschlagen, gefesselt, geknebelt und ihn wiederholt über Stunden in eine Hundebox eingesperrt haben.
Sie wurde in dem Geschworenenprozess Ende Februar 2024 wegen versuchten Mordes, Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen sowie wegen Freiheitsentziehung zu 20 Jahren Haft verurteilt. Ihre ehemalige Freundin fasste wegen fortgesetzter Gewaltausübung als Beitrags- oder Bestimmungstäterin 14 Jahre aus. In beiden Fällen wurde zudem die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum ausgesprochen. Die Urteile sind mittlerweile rechtskräftig.
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