NÖ: Nach Abweisung prüft SPÖ eine Beschwerde beim Verfassungsgerichthof

Gemeinderat von Kematen an der Ybbs muss sich in den nächsten vier Wochen konstituieren

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Wie in sechs anderen niederösterreichischen Gemeinden auch, hat die Landeshauptwahlbehörde eine Anfechtung des Gemeinderatswahlergebnisses in Kematen/Ybbs (Bezirk Amstetten) durch die dortige SPÖ abgelehnt. Damit muss sich nun der Gemeinderat innerhalb von vier Wochen konstituieren und ÖVP-Bürgermeisterin Juliana Günther, die eine absolute Mehrheit hält, soll wiedergewählt werden. Doch mit großer Wahrscheinlichkeit dürfte die Wahlanfechtung auch noch vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) landen.
Die Wahlbehörde winke "Verstöße“ durch, man sei schockiert, ließ die SPÖ Kematen zu der Entscheidung bei der Landesbehörde wissen. Wie berichtet, muss ja in vier nö. Gemeinden teilweise oder komplett neu gewählt werden. Die SPÖ Kematen kritisiert zu ihrem Fall auf ihrer Internetseite, dass die Landesbehörde zwar bestätige, dass 15 Wahlkarten rechtswidrig ausgestellt wurden, aber dem Einspruch trotzdem nicht stattgegeben hat.
Wahlberechtigte seien beim Wählen beobachtet, angeleitet oder auch unter Druck gesetzt worden, Identitätsnachweise fehlten, Wahlkarten seien fälschlicherweise angeboten und Wahlkartenanträge nicht von den Antragstellern selbst ausgefüllt worden, listen die Roten als Verfehlungen auf. Seitens der Landesbehörde wurde aber mitgeteilt, dass es mindestens 19 manipulierte Wahlanträge gebraucht hätte, damit die Verstöße als maßgeblich geahndet würden. „Aber wie kann es sein, dass Einflussnahme in einem demokratischen Prozess einfach als unwesentlich abgetan wird?“, heißt es in der SPÖ-Kritik.
Überlegungen
SPÖ-Spitzenkandidat Matthias Fischböck, der mit seiner Liste zwei Mandate gewann und neun Sitze hat – die ÖVP hält zwölf – teilte mit, dass man Freitagabend den Gang vor den VfGH mit einem Anwalt beraten werde.
Zuletzt hob der VfGH das Ergebnis der GR-Wahl 2020 nach einer Anfechtung in Kottingbrunn (Bezirk Baden) auf. Damals musste im Herbst neu gewählt werden.
Vier Neuwahlen
Wie berichtet hat die Landeshauptwahlbehörde unter dem Vorsitz von Landtagspräsident Karl Wilfing (ÖVP) zwölf Anfechtungen der Gemeinderatswahlen in elf Gemeinden behandelt. In sieben Gemeinden wurden die Anfechtungen abgelehnt, da sich die angeführten Mängel nicht bestätigten bzw. es keine Auswirkungen auf die Mandatsverteilung gab. In den Gemeinden Klosterneuburg, Maria Lanzendorf, Marchegg sowie Gablitz müssen die Wahlen jedoch zumindest teilweise wiederholt werden.
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