Die Gemeindeabteilung hätte die Sachverhalte genau geprüft und den Mitgliedern der Landes-Hauptwahlbehörde zur Entscheidung vorgelegt. In sieben Gemeinden seien die Anfechtungen abgelehnt worden, da sich die angeführten Mängel nicht bestätigten, ließen oder es keine Auswirkungen auf die Mandatsverteilung gegeben habe, berichtete Wilfing als Vorsitzender der Landeswahlbehörde.
Wahlen in Sprengel
In den Gemeinden Klosterneuburg, Maria Lanzendorf, Marchegg sowie Gablitz müssen die Wahlen jedoch zumindest teilweise wiederholt werden.
In Klosterneuburg wird die Wahl nur im Sprengel 28 - Altersheim Caritas wiederholt. Dort nahm ein Mitglied der Wahlkommission alleine und ohne die Anwesenheit der Wahlkommission, die zu diesem Zeitpunkt durch die Zimmer ging, um bettlägerigen und älteren Menschen die Stimmabgabe zu ermöglichen, Wahlkuverts entgegen und diese wurden in die Auszählung einbezogen.
In Gablitz und Marchegg müssen hingegen alle Wählerinnen und Wähler nochmals ihre Stimme abgeben. Die Landes-Hauptwahlbehörde sah in beiden Fällen die Gründe der Anfechtung als so schwerwiegend an, dass dieser Schritt notwendig ist. In Gablitz etwa war die Kundmachung der Wahlvorschläge fehlerhaft und in Marchegg gaben Mitglieder der Sprengelwahlbehörden vor Wahlbeginn ihre Stimmen ab.
Während in den drei erwähnten Gemeinden dieselben Parteien und Listen wie Ende Jänner zu wählen sind, könnte in Maria Lanzendorf der Stimmzettel um eine Liste ergänzt werden. Dies ist sogar wahrscheinlich, da der Grund für die Aufhebung eine fälschliche Nichtzulassung einer Liste des früheren Bürgermeisters ist.
Die Entscheidungen der Landes-Hauptwahlbehörde werden den betroffenen Gemeinden zugestellt. In jenen Orten, in denen der Anfechtung nicht stattgegeben wurde, müssen sich die neu gewählten Gemeinderäte innerhalb von vier Wochen ab der erfolgten Zustellung konstituieren. Ob es zu Anfechtungen der Entscheidung der Landeswahlbehörde kommt, wird sich zeigen.
In jenen vier Gemeinden, in denen die Wahl wiederholt werden muss, schreibt die Landesregierung einen neuen Wahltermin aus, entsprechend des Fristenlaufs wäre der früheste Wahltermin Mitte Mai.
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