NÖ: Nach Wahlanfechtungen muss in vier Gemeinden nochmals gewählt werden

NÖ: Nach Wahlanfechtungen muss in vier Gemeinden nochmals gewählt werden
Landeswahlbehörde hat entschieden: Vier von zwölf Einsprüchen gegen das Gemeinderatswahlergebnis wurde stattgegeben.

Anfechtungen des Wahlergebnisses ließen nach der Gemeinderatswahl in zwölf niederösterreichischen Gemeinden das politische Leben für einige Wochen stillstehen. Nun hat Landtagspräsident Karl Wilfing (ÖVP) die Entscheidungen der Landes-Hauptwahlbehörde bekannt gegeben. Demnach muss in vier Gemeinden nochmals gewählt werden. 

In Klosterneuburg, Maria Lanzendorf, Marchegg sowie Gablitz müssen die Gemeinderatswahlen entweder komplett oder nur teilweise wiederholt werden. 

In der Sitzung der Landes-Hauptwahlbehörde wurden die zwölf Anfechtungen der Gemeinderatswahlen behandelt. Diese betrafen insgesamt elf Gemeinden, da in der Gemeinde Klosterneuburg zwei Anfechtungen eingebracht wurden.

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