Jugendlicher Messerräuber muss nicht hinter Gitter
Bei dem Prozess wird es um versuchten Mord gehen.
"Ich weiß wirklich nicht mehr, was mit mir los war. Es tut mir furchtbar leid", sagt der Angeklagte am Landesgericht Wiener Neustadt. Der 17-Jährige hat keine leichte Kindheit hinter sich, wuchs bei Pflegeeltern und unter der Obhut der Stadt Wien auf. Ein Sachverständiger attestiert eine "reaktive Bindungsstörung des Kindesalters in Kombination mit einer Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitätsstörung".
Nicht zurechnungsfähig
Diese Diagnose bewahrt den Jugendlichen vor einer längeren Haftstrafe. Denn er hat am 8. März 2025 eine Trafik im Bezirk Baden überfallen, die Verkäuferin dabei mit einem Messer bedroht. Bis zu 15 Jahre Gefängnis drohen dafür. Doch die schwere psychische Störung hat seine Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt ausgeschlossen, sagt der Sachverständige. Er kann nicht als Räuber verurteilt werden.
Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt fordert daher, den 17-Jährigen in ein forensisch-therapeutisches Zentrum einzuweisen. Denn laut Gutachter sei "mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass er weitere schwere Straftaten wie Körperverletzungen oder Raubüberfälle begehen wird".
"Positive Entwicklung"
Doch die Verteidigerin des Jugendlichen widerspricht. Ihr Mandant sei zum Tatzeitpunkt nicht nur unter dem Einfluss seiner psychischen Probleme, sondern auch unter dem Einfluss falscher Medikamente gestanden, argumentiert sie. Mittlerweile habe ein Arzt die richtige Dosis verschrieben, der 17-Jährige habe einen Arbeitsplatz gefunden und sei dort bereits positiv aufgefallen. Auch eine engmaschige Betreuung bestehe, daher sei mit keinen weiteren Straftaten mehr zu rechnen. "Es ist eine außergewöhnlich positive Entwicklung, wie ich sie selbst noch nie erlebt habe", sagt die Anwältin.
Der Angeklagte hatte am 8. März 2025 zunächst vorgegeben, ein Feuerzeug in der Trafik kaufen zu wollen, dann aber plötzlich ein mitgebrachtes Küchenmesser seiner Pflegeeltern gezückt und die Verkäuferin bedroht: "Das ist ein Überfall. Geld her!" Die Frau leistete Widerstand, weigerte sich, das Geld aus der Kassenlade herauszugeben, worauf der 17-Jährige ohne Beute die Flucht ergriff. Wenige Tage später stellte er sich freiwillig.
Motiv nicht klar
"Als sie angefangen hat, zu schreien, hab ich mir auf einmal gedacht, dass das ein großer Fehler ist und es sofort bereut", erinnert er sich vor Gericht. "Es tut mir wahnsinnig leid, dass sie das erleben musste." Die Frage nach seinem Motiv könne er aus heutiger Sicht nicht mehr genau beantworten, sagt er: "Depressionen, die falschen Freunde. Ich habe gedacht, ich brauche Geld, obwohl ich es eigentlich gar nicht gebraucht habe. Ich hatte genug und meine Pflegeeltern haben immer gut für mich gesorgt."
Angesichts der positiven Entwicklung des Jugendlichen, die auch von dessen Betreuern und seinem Arbeitgeber bestätigt wird, sieht auch die Sachverständige im Prozess keine unbedingte Notwendigkeit mehr, ihn in ein forensisch-therapeutisches Zentrum einzuweisen. Die Maßnahme wird daher für eine Probezeit von fünf Jahren bedingt nachgesehen.
Der Schöffensenat ordnet aber zusätzlich eine weitere engmaschige Betreuung des 17-Jährigen an.
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