„Ist Ihr Großvater Hitler?“: Weinviertler nach Verbotsgesetz verurteilt

„Ist Ihr Großvater Hitler?“: Weinviertler nach Verbotsgesetz verurteilt
Im Punkt der Nötigung wurde der Angeklagte freigesprochen. Dem Gerichtsprozess war ein Nachbarschaftsstreit vorangegangen.

Die beiden Nachbarn K. und B. waren ursprünglich befreundet. Vor allem die Freitagabende verbrachte man gerne gemeinsam, die Kinder und Frauen verstanden sich ebenso. An einem Tag im Mai sei die Situation laut Anklage in der kleinen Weinviertler Gemeinde dann plötzlich eskaliert. Unter anderem deswegen musste sich K. nun wegen Nötigung vor dem Landesgericht Korneuburg verantworten.

Zudem wurde ihm das Vergehen nach dem Verbotsgesetz sowie jenes des unbefugten (fahrlässigen) Waffenbesitzes zu Lasten gelegt. Zum dritten Punkt bekannte sich der Angeklagte schuldig, zu den anderen beiden „nicht schuldig“.

"Ich schlitze dich auf"

Im Punkt der Nötigung sowie der gefährlichen Drohung ging es um den 22. Mai des Vorjahres. Da soll K. seinen Freund versucht haben, dazu zu nötigen, ein "gutes Mitglied der Gemeinde zu werden", so die Anklage. K. sprach vor Gericht davon, dass er seinem Nachbarn nur sagen wollte, dass er seinen Müll nicht überall deponieren könne, etwa auf der Straße. Laut Staatsanwaltschaft habe der Angeklagte dann gedroht mit den Worten "Ich schlitze dich von oben bis unten auf, wenn du das weitermachst.“

Um den Vorwurf des unbefugten Waffenbesitzes ging es nur kurz. K. bekannte sich schuldig, es wurden u. a. etwa eine spezielle Hülse sowie eine Patrone bei ihm gefunden.

Die Wiederbetätigung nahm den größten Raum der Verhandlung ein. K. war bereits vor zwei Jahren in Wien deswegen verurteilt worden. Richter Manfred Hohenecker wirkte gerade deshalb am Landesgericht Korneuburg besonders ungeduldig: "Welcher normale Mensch würde nach so einer Verurteilung weiter ,NS Klumpert' behalten und nicht sofort entsorgen?"

Er hänge an seinen Vorfahren, so der Angeklagte, viele von den Gegenständen seien Erbstücke. "Ist Ihr Großvater Adholf Hitler?", wollte der Richter daraufhin wissen.

Auch der Hauptbelastungszeuge B. sagte aus, dass er NS-Devotionalien von K. gesehen habe. Vieles davon sei ihm am Dachboden gezeigt worden. K. verteidigte sich, dass er Angst gehabt habe, diese zu entsorgen, nachdem er bereits vor zwei Jahren u. a. wegen des Besitzes verurteilt worden war. Er hätte diese aber nicht ausgestellt. Auch seine Frau versuchte diese Darstellung zu unterstützen.

Urteil rechtskräftig

Der Angeklagte wurde dann aber dennoch nicht "nur" nach dem Waffengesetz, sondern auch nach dem Verbotsgesetz zu 18 Monaten verurteilt. Freigesprochen wurde er im Punkt der Nötigung. In Summe muss der Weinviertler 33 Monate sitzen, weil eine bedingte Strafnachsicht aus einer früheren Verurteilung widerrufen wurde. Das Urteil ist rechtskräftig.

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